Anders Consulting
https://www.anders-relocation.de (öffnet in neuem Tab)Letzter Scan: 31. Mai 2026
Barrierefreiheits-Analyse: Anders Consulting
Die Branche des Reise- und Tourismusbereichs spielt eine wesentliche gesellschaftliche Rolle, indem sie kulturellen Austausch fördert, wirtschaftliche Impulse setzt und persönliche Entwicklung durch neue Erfahrungen ermöglicht. Sie umfasst nicht nur Freizeitreisen, sondern auch die umfassende globale Mobilität, die für internationale Fachkräfte und deren Familien von Bedeutung ist. Anders Consulting Relocation Service ist in diesem Kontext als Dienstleister tätig, der die reibungslose Integration internationaler Fachkräfte in Deutschland unterstützt. Durch Services wie Visa-Beratung, Wohnungssuche und Unterstützung bei Behördengängen ermöglicht das Unternehmen diesen Personen, ihre Reise nach Deutschland erfolgreich zu gestalten und sich in einem neuen Umfeld einzuleben. Dies trägt dazu bei, dass die Potenziale der globalen Mobilität für alle Beteiligten zugänglich und nutzbar werden.
Die digitale Barrierefreiheit ist ein entscheidender Faktor, um sicherzustellen, dass die Angebote und Informationen im Bereich der globalen Mobilität für alle Menschen zugänglich sind. Dies betrifft insbesondere die digitalen Präsenzen von Dienstleistern wie Anders Consulting. Eine barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote gewährleistet, dass auch Personen mit unterschiedlichen Fähigkeiten die notwendigen Informationen zur Relocation finden und die angebotenen Services nutzen können. Dies schafft gleiche Voraussetzungen für alle, die eine internationale Verlagerung planen oder sich in Deutschland niederlassen möchten, und fördert eine inklusive Gesellschaft.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten, diese barrierefrei zu gestalten. Für Anders Consulting ist das BFSG relevant, da das Unternehmen seine Services über eine Website anbietet, die als zentrales Informationsportal und für die Terminbuchung dient. Die Einhaltung dieser Standards stellt sicher, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen, auf die digitalen Angebote zugreifen können. Eine Überprüfung der Website von Anders Consulting durch accessibleAI ergab einen Compliance Score von 0 von 100 Punkten im Bereich der digitalen Barrierefreiheit.
Die kontinuierliche Weiterentwicklung digitaler Barrierefreiheit ist für Unternehmen wie Anders Consulting von Bedeutung, um den Anforderungen des BFSG gerecht zu werden und die Zugänglichkeit ihrer Dienstleistungen für eine breite Zielgruppe zu gewährleisten. Dies umfasst die Gestaltung der Website, die Bereitstellung von Informationen und die Bedienbarkeit der digitalen Angebote, um internationalen Fachkräften und ihren Familien einen umfassenden und inklusiven Zugang zu ermöglichen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie gut ist Anders Consulting aufgestellt?
- Mit einem accessibleAI Score von 80/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
31. Mai 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
6 Punkte unter dem Durchschnitt (86%)
Rang 6940 von 9018
Branchenvergleich
4 Punkte unter dem Reise & Tourismus (84%)
Rang 378 von 570 in Reise & Tourismus
WCAG 2.2 Kriterien
44 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 24/31 |
| Level AA | 20/24 |
Level A (24/31)
Level AA (20/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
- 1.1.1
- Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
- 2.4.4
- Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
- 2.1.1
- Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.
- 2.4.7
- Der Tastaturfokus muss immer sichtbar sein, z.B. durch einen deutlichen Rahmen.
- 1.4.11
- Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.