Arihir Baugesellschaft mbH
http://www.arihir-baugesellschaft.de (öffnet in neuem Tab)Letzter Scan: 6. Juni 2026
Barrierefreiheits-Analyse: Arihir Baugesellschaft mbH im Fokus
Die Website von Arihir Baugesellschaft mbH erreicht in unserer aktuellen Prüfung zur digitalen Barrierefreiheit (nach WCAG 2.2) einen Score von 62%. In der Branche Möbel & Einrichtung zeigt das Unternehmen damit eine solide Basis, hat jedoch noch Optimierungspotenzial.
Im brancheninternen Vergleich belegt Arihir Baugesellschaft mbH derzeit Platz 73 von 73 analysierten Websites im Bereich Möbel & Einrichtung. Im Gesamtindex über alle Branchen liegt das Unternehmen auf Platz 14525 von 15029. Die Auswertung basiert auf automatisierten Tests wesentlicher Accessibility-Kriterien wie Farbkontrasten, ARIA-Attributen, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie gut ist Arihir Baugesellschaft mbH aufgestellt?
- Mit einem Score von 62% sind noch einige Optimierungen empfehlenswert.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
6. Juni 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
21 Punkte unter dem Durchschnitt (83%)
Rang 14525 von 15029
Branchenvergleich
20 Punkte unter dem Möbel & Einrichtung (82%)
Rang 73 von 73 in Möbel & Einrichtung
WCAG 2.2 Kriterien
34 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 19/31 |
| Level AA | 15/24 |
Level A (19/31)
Level AA (15/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
- 1.1.1
- Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
- 2.4.4
- Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
- 3.1.1
- Setzen Sie das lang-Attribut im HTML-Tag auf die korrekte Sprache (z.B. lang="de").
- 2.1.1
- Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.
- 1.4.11
- Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.
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