Anja Brokbals ImmobilienBewertung & ImmobilienVermittlung
https://www.brokbals-immobilien.de (öffnet in neuem Tab)Letzter Scan: 20. April 2026
Barrierefreiheits-Analyse: Anja Brokbals ImmobilienBewertung & ImmobilienVermittlung im Fokus
Die Website von Anja Brokbals ImmobilienBewertung & ImmobilienVermittlung erreicht in unserer aktuellen Prüfung zur digitalen Barrierefreiheit (nach WCAG 2.2) einen Score von 73%. In der Branche Immobilien zeigt das Unternehmen damit eine solide Basis, hat jedoch noch Optimierungspotenzial.
Im brancheninternen Vergleich belegt Anja Brokbals ImmobilienBewertung & ImmobilienVermittlung derzeit Platz 808 von 1209 analysierten Websites im Bereich Immobilien. Im Gesamtindex über alle Branchen liegt das Unternehmen auf Platz 12594 von 15029. Die Auswertung basiert auf automatisierten Tests wesentlicher Accessibility-Kriterien wie Farbkontrasten, ARIA-Attributen, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie gut ist Anja Brokbals ImmobilienBewertung & ImmobilienVermittlung aufgestellt?
- Mit einem Score von 73% sind noch einige Optimierungen empfehlenswert.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
20. April 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
10 Punkte unter dem Durchschnitt (83%)
Rang 12594 von 15029
Branchenvergleich
6 Punkte unter dem Immobilien (79%)
Rang 808 von 1209 in Immobilien
WCAG 2.2 Kriterien
40 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 24/31 |
| Level AA | 16/24 |
Level A (24/31)
Level AA (16/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
- 2.4.7
- Der Tastaturfokus muss immer sichtbar sein, z.B. durch einen deutlichen Rahmen.
- 1.3.1
- Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
- 2.4.4
- Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
- 1.4.11
- Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.
- 4.1.2
- Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.