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Bundesarbeitsgericht

https://bundesarbeitsgericht.de (öffnet in neuem Tab)
Gemeinnützige OrganisationenPotenzielle BarrierenLevel A: 27/31 | Level AA: 23/24

Letzter Scan: 3. April 2026

Rang 2180 von 15029Branche:Rang 50 von 246in Gemeinnützige Organisationen

Barrierefreiheits-Analyse: Bundesarbeitsgericht im Fokus

Bundesarbeitsgericht erreicht in unserem Index einen accessibleAI Score von 91% und zeigt damit eine gute Umsetzung digitaler Barrierefreiheit in der Branche Gemeinnützige Organisationen.

Im brancheninternen Vergleich belegt Bundesarbeitsgericht derzeit Platz 50 von 246 analysierten Websites im Bereich Gemeinnützige Organisationen. Im Gesamtindex über alle Branchen liegt das Unternehmen auf Platz 2180 von 15029. Die Auswertung basiert auf automatisierten Tests wesentlicher Accessibility-Kriterien wie Farbkontrasten, ARIA-Attributen, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie gut ist Bundesarbeitsgericht aufgestellt?
Mit einem Score von 91% ist die Website gut aufgestellt.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

91%Erster Scan

3. April 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

8 Punkte über dem Durchschnitt (83%)

Rang 2180 von 15029

Branchenvergleich

5 Punkte über dem Gemeinnützige Organisationen (86%)

Rang 50 von 246 in Gemeinnützige Organisationen

Regionaler Vergleich: Wie andere Gemeinnützige Organisationen-Profile in Thüringen abschneiden (anonyme Score-Ranges).Zum regionalen Gemeinnützige Organisationen-Cluster →

WCAG 2.2 Kriterien

50 von 55 Kriterien erfüllt

Level A27/31
Level AA23/24

Level A (27/31)

Level AA (23/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
1.4.3
Stellen Sie sicher, dass Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund hat.
2.4.4
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".

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