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Bundeswahlleiterin

https://bundeswahlleiterin.de (öffnet in neuem Tab)
Gemeinnützige OrganisationenPotenzielle BarrierenLevel A: 24/31 | Level AA: 21/24

Letzter Scan: 23. März 2026

Rang 8441 von 15029Branche:Rang 181 von 246in Gemeinnützige Organisationen

Barrierefreiheits-Analyse: Bundeswahlleiterin im Fokus

Bundeswahlleiterin erreicht in unserem Index einen accessibleAI Score von 82% und zeigt damit eine gute Umsetzung digitaler Barrierefreiheit in der Branche Gemeinnützige Organisationen.

Im brancheninternen Vergleich belegt Bundeswahlleiterin derzeit Platz 181 von 246 analysierten Websites im Bereich Gemeinnützige Organisationen. Im Gesamtindex über alle Branchen liegt das Unternehmen auf Platz 8441 von 15029. Die Auswertung basiert auf automatisierten Tests wesentlicher Accessibility-Kriterien wie Farbkontrasten, ARIA-Attributen, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie gut ist Bundeswahlleiterin aufgestellt?
Mit einem Score von 82% ist die Website gut aufgestellt.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

82%Erster Scan

23. März 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

1 Punkte unter dem Durchschnitt (83%)

Rang 8441 von 15029

Branchenvergleich

4 Punkte unter dem Gemeinnützige Organisationen (86%)

Rang 181 von 246 in Gemeinnützige Organisationen

WCAG 2.2 Kriterien

45 von 55 Kriterien erfüllt

Level A24/31
Level AA21/24

Level A (24/31)

Level AA (21/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.4.3
Stellen Sie sicher, dass Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund hat.
1.1.1
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
2.4.4
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
2.1.1
Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.
4.1.2
Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.