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DATEV eG

https://datev.de (öffnet in neuem Tab)
Recht & BeratungPotenzielle BarrierenLevel A: 23/31 | Level AA: 19/24

Letzter Scan: 23. März 2026

Rang 11324 von 15029Branche:Rang 80 von 86in Recht & Beratung

Barrierefreiheits-Analyse: DATEV eG im Fokus

Die Website von DATEV eG erreicht in unserer aktuellen Prüfung zur digitalen Barrierefreiheit (nach WCAG 2.2) einen Score von 76%. In der Branche Recht & Beratung zeigt das Unternehmen damit eine solide Basis, hat jedoch noch Optimierungspotenzial.

Im brancheninternen Vergleich belegt DATEV eG derzeit Platz 80 von 86 analysierten Websites im Bereich Recht & Beratung. Im Gesamtindex über alle Branchen liegt das Unternehmen auf Platz 11324 von 15029. Die Auswertung basiert auf automatisierten Tests wesentlicher Accessibility-Kriterien wie Farbkontrasten, ARIA-Attributen, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie gut ist DATEV eG aufgestellt?
Mit einem Score von 76% sind noch einige Optimierungen empfehlenswert.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

76%Erster Scan

23. März 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

7 Punkte unter dem Durchschnitt (83%)

Rang 11324 von 15029

Branchenvergleich

10 Punkte unter dem Recht & Beratung (86%)

Rang 80 von 86 in Recht & Beratung

WCAG 2.2 Kriterien

42 von 55 Kriterien erfüllt

Level A23/31
Level AA19/24

Level A (23/31)

Level AA (19/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
2.4.4
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
1.4.3
Stellen Sie sicher, dass Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund hat.
1.3.1
Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
2.4.2
Jede Seite braucht einen aussagekräftigen Titel, der den Inhalt beschreibt.

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