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Eva Keller

https://esk-living.de (öffnet in neuem Tab)
ImmobilienPotenzielle BarrierenLevel A: 15/31 | Level AA: 17/24

Letzter Scan: 4. Juli 2026

Rang 14770 von 15029Branche:Rang 1165 von 1209in Immobilien

Barrierefreiheits-Analyse: Eva Keller im Fokus

Die Website von Eva Keller erreicht in unserer aktuellen Prüfung zur digitalen Barrierefreiheit (nach WCAG 2.2) einen Score von 58%. In der Branche Immobilien zeigt das Unternehmen damit eine solide Basis, hat jedoch noch Optimierungspotenzial.

Im brancheninternen Vergleich belegt Eva Keller derzeit Platz 1165 von 1209 analysierten Websites im Bereich Immobilien. Im Gesamtindex über alle Branchen liegt das Unternehmen auf Platz 14770 von 15029. Die Auswertung basiert auf automatisierten Tests wesentlicher Accessibility-Kriterien wie Farbkontrasten, ARIA-Attributen, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie gut ist Eva Keller aufgestellt?
Mit einem Score von 58% sind noch einige Optimierungen empfehlenswert.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

58%Erster Scan

4. Juli 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

25 Punkte unter dem Durchschnitt (83%)

Rang 14770 von 15029

Branchenvergleich

21 Punkte unter dem Immobilien (79%)

Rang 1165 von 1209 in Immobilien

WCAG 2.2 Kriterien

32 von 55 Kriterien erfüllt

Level A15/31
Level AA17/24

Level A (15/31)

Level AA (17/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
1.3.1
Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
2.4.4
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
2.1.1
Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.
1.4.11
Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.