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Bundesrepublik Deutschland

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Technologie & SoftwarePotenzielle BarrierenLevel A: 22/31 | Level AA: 21/24
Rang 10543 von 15029Branche:Rang 588 von 662in Technologie & Software

Barrierefreiheits-Analyse: Bundesrepublik Deutschland im Fokus

Die Website von Bundesrepublik Deutschland erreicht in unserer aktuellen Prüfung zur digitalen Barrierefreiheit (nach WCAG 2.2) einen Score von 78%. In der Branche Technologie & Software zeigt das Unternehmen damit eine solide Basis, hat jedoch noch Optimierungspotenzial.

Im brancheninternen Vergleich belegt Bundesrepublik Deutschland derzeit Platz 588 von 662 analysierten Websites im Bereich Technologie & Software. Im Gesamtindex über alle Branchen liegt das Unternehmen auf Platz 10543 von 15029. Die Auswertung basiert auf automatisierten Tests wesentlicher Accessibility-Kriterien wie Farbkontrasten, ARIA-Attributen, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie gut ist Bundesrepublik Deutschland aufgestellt?
Mit einem Score von 78% sind noch einige Optimierungen empfehlenswert.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

Noch keine historischen Daten verfügbar.

Einordnung

Gesamtvergleich

5 Punkte unter dem Durchschnitt (83%)

Rang 10543 von 15029

Branchenvergleich

9 Punkte unter dem Technologie & Software (87%)

Rang 588 von 662 in Technologie & Software

WCAG 2.2 Kriterien

43 von 55 Kriterien erfüllt

Level A22/31
Level AA21/24

Level A (22/31)

Level AA (21/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.3.1
Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
2.4.2
Jede Seite braucht einen aussagekräftigen Titel, der den Inhalt beschreibt.
2.4.4
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
1.1.1
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
2.4.1
Bieten Sie einen Skip-Link an, damit Nutzer direkt zum Hauptinhalt springen können.