Heuser Immobilien | Immobilienmakler Bonn & Bad Godesberg
https://www.heuserimmobilien.com (öffnet in neuem Tab)Letzter Scan: 13. Juni 2026
Barrierefreiheits-Analyse: Heuser Immobilien | Immobilienmakler Bonn & Bad Godesberg im Fokus
Die Website von Heuser Immobilien | Immobilienmakler Bonn & Bad Godesberg erreicht in unserer aktuellen Prüfung zur digitalen Barrierefreiheit (nach WCAG 2.2) einen Score von 65%. In der Branche Immobilien zeigt das Unternehmen damit eine solide Basis, hat jedoch noch Optimierungspotenzial.
Im brancheninternen Vergleich belegt Heuser Immobilien | Immobilienmakler Bonn & Bad Godesberg derzeit Platz 1038 von 1209 analysierten Websites im Bereich Immobilien. Im Gesamtindex über alle Branchen liegt das Unternehmen auf Platz 14091 von 15029. Die Auswertung basiert auf automatisierten Tests wesentlicher Accessibility-Kriterien wie Farbkontrasten, ARIA-Attributen, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie gut ist Heuser Immobilien | Immobilienmakler Bonn & Bad Godesberg aufgestellt?
- Mit einem Score von 65% sind noch einige Optimierungen empfehlenswert.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
13. Juni 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
18 Punkte unter dem Durchschnitt (83%)
Rang 14091 von 15029
Branchenvergleich
14 Punkte unter dem Immobilien (79%)
Rang 1038 von 1209 in Immobilien
WCAG 2.2 Kriterien
36 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 21/31 |
| Level AA | 15/24 |
Level A (21/31)
Level AA (15/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
- 1.1.1
- Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
- 2.4.4
- Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
- 1.3.1
- Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
- 1.4.11
- Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.
- 2.1.1
- Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.