D+P Immobilien GmbH IVD - Immobilienmakler
http://www.immobilien-dp.de (öffnet in neuem Tab)Letzter Scan: 13. Juni 2026
Barrierefreiheits-Analyse: D+P Immobilien GmbH IVD - Immobilienmakler im Fokus
Die Website von D+P Immobilien GmbH IVD - Immobilienmakler erreicht in unserer aktuellen Prüfung zur digitalen Barrierefreiheit (nach WCAG 2.2) einen Score von 76%. In der Branche Immobilien zeigt das Unternehmen damit eine solide Basis, hat jedoch noch Optimierungspotenzial.
Im brancheninternen Vergleich belegt D+P Immobilien GmbH IVD - Immobilienmakler derzeit Platz 683 von 1209 analysierten Websites im Bereich Immobilien. Im Gesamtindex über alle Branchen liegt das Unternehmen auf Platz 11324 von 15029. Die Auswertung basiert auf automatisierten Tests wesentlicher Accessibility-Kriterien wie Farbkontrasten, ARIA-Attributen, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie gut ist D+P Immobilien GmbH IVD - Immobilienmakler aufgestellt?
- Mit einem Score von 76% sind noch einige Optimierungen empfehlenswert.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
13. Juni 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
7 Punkte unter dem Durchschnitt (83%)
Rang 11324 von 15029
Branchenvergleich
3 Punkte unter dem Immobilien (79%)
Rang 683 von 1209 in Immobilien
WCAG 2.2 Kriterien
42 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 25/31 |
| Level AA | 17/24 |
Level A (25/31)
Level AA (17/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
- 1.1.1
- Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
- 1.4.11
- Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.
- 2.4.7
- Der Tastaturfokus muss immer sichtbar sein, z.B. durch einen deutlichen Rahmen.
- 1.3.1
- Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
- 1.4.3
- Stellen Sie sicher, dass Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund hat.