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Amtsgericht Goslar

https://niedersachsen.de (öffnet in neuem Tab)
Öffentlicher Sektor & VerwaltungPotenzielle BarrierenLevel A: 23/31 | Level AA: 23/24

Letzter Scan: 4. April 2026

Rang 3427 von 5887Branche:Rang 111 von 170in Öffentlicher Sektor & Verwaltung

Barrierefreiheits-Analyse: Amtsgericht Goslar im Fokus

Amtsgericht Goslar erreicht in unserem Index einen accessibleAI Score von 84% und zeigt damit eine gute Umsetzung digitaler Barrierefreiheit in der Branche Öffentlicher Sektor & Verwaltung.

Im brancheninternen Vergleich belegt Amtsgericht Goslar derzeit Platz 111 von 170 analysierten Websites im Bereich Öffentlicher Sektor & Verwaltung. Im Gesamtindex über alle Branchen liegt das Unternehmen auf Platz 3427 von 5887. Die Auswertung basiert auf automatisierten Tests wesentlicher Accessibility-Kriterien wie Farbkontrasten, ARIA-Attributen, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie gut ist Amtsgericht Goslar aufgestellt?
Mit einem Score von 84% ist die Website gut aufgestellt.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

84%Erster Scan

4. April 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

2 Punkte unter dem Durchschnitt (86%)

Rang 3427 von 5887

Branchenvergleich

3 Punkte unter dem Öffentlicher Sektor & Verwaltung (87%)

Rang 111 von 170 in Öffentlicher Sektor & Verwaltung

WCAG 2.2 Kriterien

46 von 55 Kriterien erfüllt

Level A23/31
Level AA23/24

Level A (23/31)

Level AA (23/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

2.1.1
Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.
2.4.4
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
4.1.2
Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.
2.4.1
Bieten Sie einen Skip-Link an, damit Nutzer direkt zum Hauptinhalt springen können.
1.1.1
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.