Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schwenke
https://rechtsanwalt-schwenke.deLetzter Scan: 3. April 2026
Barrierefreiheits-Analyse: Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schwenke
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schwenke ist im Index Digitale Barrierefreiheit (IfDB) von accessibleAI gelistet und bietet spezialisierte Rechtsberatung für Unternehmen, Freiberufler und Behörden. Der Fokus liegt auf rechtlichen Herausforderungen im digitalen Raum, insbesondere in den Bereichen Datenschutzrecht, KI-Recht, Marketingrecht, Social Media Recht, E-Commerce Recht sowie AGB & Vertragsrecht. Die Kanzlei unterstützt ihre Mandanten dabei, digitale Projekte und Geschäftsmodelle rechtssicher zu gestalten. Die Website der Kanzlei, rechtsanwalt-schwenke.de, erreicht im Rahmen der WCAG-Prüfung einen Compliance Score von 87 von 100 Punkten und liegt damit auf Platz 31 von 90 in der Branche recht-beratung.
Das Dienstleistungsangebot der Kanzlei umfasst neben der klassischen Rechtsberatung auch innovative Legal-Tech-Lösungen. Dazu gehört der Datenschutz-Generator.de, ein Tool zur Erstellung rechtssicherer Datenschutzerklärungen. Ein weiteres Kernprodukt sind die KI-Kompetenzschulungen, die über certready.eu angeboten werden und Unternehmen sowie Behörden befähigen, die rechtlichen Aspekte von Künstlicher Intelligenz zu verstehen und umzusetzen. Ergänzend dazu bietet Dr. Thomas Schwenke Vorträge und Workshops an, um Wissen im Bereich des Digitalrechts praxisnah zu vermitteln. Die Zielgruppe profitiert von einer umfassenden Expertise, die sowohl präventive Beratung als auch die Begleitung bei rechtlichen Auseinandersetzungen umfasst.
Die Relevanz der Kanzlei für die digitale Barrierefreiheit zeigt sich indirekt in ihren Beratungsschwerpunkten. Obwohl das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) seit Juni 2025 in Kraft ist, berät die Kanzlei in Themen wie E-Commerce und AGB, die eng mit der Gestaltung zugänglicher digitaler Angebote verbunden sind. So weist die Kanzlei beispielsweise auf die Notwendigkeit einer elektronischen Widerrufsfunktion im B2C-Fernabsatz hin, eine Anforderung, die die digitale Zugänglichkeit für Verbraucher verbessert. Die Expertise in der Gestaltung rechtssicherer digitaler Prozesse unterstützt Unternehmen dabei, ihre Online-Angebote nicht nur gesetzeskonform, sondern auch nutzerfreundlich und zugänglich zu gestalten, was den Zielen des BFSG entspricht.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Erfüllt Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Schwenke die Anforderungen des BFSG?
- Mit einem Compliance Score von 84/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
2 Messpunkte
Einordnung
Gesamtvergleich
1 Punkte unter dem Durchschnitt (85%)
Rang 2893 von 5370
Branchenvergleich
3 Punkte unter dem Recht & Beratung (87%)
Rang 73 von 125 in Recht & Beratung
WCAG 2.2 Kriterien
46 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 25/31 |
| Level AA | 21/24 |
Level A (25/31)
Level AA (21/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
Bieten Sie einen Skip-Link an, damit Nutzer direkt zum Hauptinhalt springen können.
IfDB-Badge
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