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Rhein-Ruhr Projektgesellschaft mbH

http://www.rheinruhrprojekt.com (öffnet in neuem Tab)
ImmobilienPotenzielle BarrierenLevel A: 25/31 | Level AA: 23/24

Letzter Scan: 1. Juni 2026

Rang 3747 von 9683Branche:Rang 181 von 540in Immobilien

Barrierefreiheits-Analyse: Rhein-Ruhr Projektgesellschaft mbH

Die Rhein-Ruhr Projektgesellschaft mbH ist ein Immobilienunternehmen mit Sitz in Dortmund, das sich auf den An- und Verkauf sowie die Entwicklung von Baugrundstücken spezialisiert hat. Seit ihrer Gründung im Jahr 2014 begleitet die Gesellschaft Kunden in der Region Rhein-Ruhr, insbesondere in Dortmund und Düsseldorf, beim Bau ihres Eigenheims. Das Leistungsspektrum umfasst die Bebauungsplanung von Baulücken, die umfassende Baubetreuung und Projektierung von Immobilien sowie die Planung individueller Eigenheime. Damit positioniert sich das Unternehmen als Dienstleister für private Bauherren im Bereich der Grundstücksentwicklung und des individuellen Hausbaus.

Für Unternehmen der Immobilienbranche, die digitale Dienstleistungen und Informationen anbieten, ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) relevant. Dieses Gesetz gilt seit Juni 2025 und verpflichtet Anbieter, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies soll sicherstellen, dass alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, Zugang zu den Informationen und Services erhalten. Die Rhein-Ruhr Projektgesellschaft mbH stellt auf ihrer Website Informationen zu Baugrundstücken, Bauprojekten und Baubetreuungsleistungen bereit, wodurch sie in den Anwendungsbereich des BFSG fällt.

Im Kontext der digitalen Barrierefreiheit sind für ein Immobilienunternehmen wie die Rhein-Ruhr Projektgesellschaft mbH verschiedene Aspekte von Bedeutung. Dazu gehören die barrierefreie Gestaltung von Online-Formularen, beispielsweise für Kontaktanfragen oder die Anforderung von Exposés. Ebenso relevant sind die Produktseiten, auf denen Baugrundstücke oder Hausmodelle präsentiert werden, sowie Informationsportale, die Details zu Bauprozessen, Finanzierungsmöglichkeiten oder rechtlichen Rahmenbedingungen liefern. Eine zugängliche Gestaltung dieser Elemente ermöglicht es allen potenziellen Kunden, sich umfassend zu informieren und mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten.

Die Website der Rhein-Ruhr Projektgesellschaft mbH (http://www.rheinruhrprojekt.com/) weist gemäß einer Analyse durch accessibleAI einen Compliance Score von 0/100 auf. Dieser Wert gibt den aktuellen Stand der Konformität mit den WCAG-Richtlinien an. Die Erfüllung der Anforderungen des BFSG erfordert die Anpassung digitaler Inhalte, um eine umfassende Zugänglichkeit für alle Nutzer zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie gut ist Rhein-Ruhr Projektgesellschaft mbH aufgestellt?
Mit einem accessibleAI Score von 87/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

87%Erster Scan

1. Juni 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

1 Punkte über dem Durchschnitt (86%)

Rang 3747 von 9683

Branchenvergleich

3 Punkte über dem Immobilien (84%)

Rang 181 von 540 in Immobilien

Immobilien in Dortmund: durchschnittlicher Score 87 über 5 gelistete Profile.
Regionaler Vergleich: Wie andere Immobilien-Profile in Nordrhein-Westfalen abschneiden (anonyme Score-Ranges).Zum regionalen Immobilien-Cluster →

WCAG 2.2 Kriterien

48 von 55 Kriterien erfüllt

Level A25/31
Level AA23/24

Level A (25/31)

Level AA (23/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.3.1
Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
2.4.1
Bieten Sie einen Skip-Link an, damit Nutzer direkt zum Hauptinhalt springen können.
2.4.4
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
1.1.1
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
4.1.2
Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.