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Score lädt

RIEDEL THAN GmbH

https://www.riedel-than.de (öffnet in neuem Tab)
ImmobilienPotenzielle BarrierenLevel A: 20/31 | Level AA: 16/24

Letzter Scan: 3. Juli 2026

Rang 14091 von 15029Branche:Rang 1038 von 1209in Immobilien

Barrierefreiheits-Analyse: RIEDEL THAN GmbH im Fokus

Die Website von RIEDEL THAN GmbH erreicht in unserer aktuellen Prüfung zur digitalen Barrierefreiheit (nach WCAG 2.2) einen Score von 65%. In der Branche Immobilien zeigt das Unternehmen damit eine solide Basis, hat jedoch noch Optimierungspotenzial.

Im brancheninternen Vergleich belegt RIEDEL THAN GmbH derzeit Platz 1038 von 1209 analysierten Websites im Bereich Immobilien. Im Gesamtindex über alle Branchen liegt das Unternehmen auf Platz 14091 von 15029. Die Auswertung basiert auf automatisierten Tests wesentlicher Accessibility-Kriterien wie Farbkontrasten, ARIA-Attributen, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie gut ist RIEDEL THAN GmbH aufgestellt?
Mit einem Score von 65% sind noch einige Optimierungen empfehlenswert.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

65%Erster Scan

3. Juli 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

18 Punkte unter dem Durchschnitt (83%)

Rang 14091 von 15029

Branchenvergleich

14 Punkte unter dem Immobilien (79%)

Rang 1038 von 1209 in Immobilien

WCAG 2.2 Kriterien

36 von 55 Kriterien erfüllt

Level A20/31
Level AA16/24

Level A (20/31)

Level AA (16/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
2.4.4
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
3.3.2
Formularfelder benötigen sichtbare Labels, die den erwarteten Input beschreiben.
4.1.2
Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.
1.4.11
Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.