Lilli Schmidt Immobilien — Immobilienmaklerin für Bremen & umzu
https://schmidt-immobilien-bremen.de (öffnet in neuem Tab)Letzter Scan: 13. Juli 2026
Barrierefreiheits-Analyse: Lilli Schmidt Immobilien — Immobilienmaklerin für Bremen & umzu im Fokus
Die Website von Lilli Schmidt Immobilien — Immobilienmaklerin für Bremen & umzu erreicht in unserer aktuellen Prüfung zur digitalen Barrierefreiheit (nach WCAG 2.2) einen Score von 73%. In der Branche Immobilien zeigt das Unternehmen damit eine solide Basis, hat jedoch noch Optimierungspotenzial.
Im brancheninternen Vergleich belegt Lilli Schmidt Immobilien — Immobilienmaklerin für Bremen & umzu derzeit Platz 807 von 1203 analysierten Websites im Bereich Immobilien. Im Gesamtindex über alle Branchen liegt das Unternehmen auf Platz 12583 von 15001. Die Auswertung basiert auf automatisierten Tests wesentlicher Accessibility-Kriterien wie Farbkontrasten, ARIA-Attributen, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie gut ist Lilli Schmidt Immobilien — Immobilienmaklerin für Bremen & umzu aufgestellt?
- Mit einem Score von 73% sind noch einige Optimierungen empfehlenswert.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
13. Juli 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
10 Punkte unter dem Durchschnitt (83%)
Rang 12583 von 15001
Branchenvergleich
6 Punkte unter dem Immobilien (79%)
Rang 807 von 1203 in Immobilien
WCAG 2.2 Kriterien
40 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 21/31 |
| Level AA | 19/24 |
Level A (21/31)
Level AA (19/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
- 1.1.1
- Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
- 2.4.4
- Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
- 2.4.7
- Der Tastaturfokus muss immer sichtbar sein, z.B. durch einen deutlichen Rahmen.
- 1.4.11
- Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.
- 2.1.1
- Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.