Stadt Schwäbisch Hall
https://schwaebischhall.deLetzter Scan: 3. April 2026
Barrierefreiheits-Analyse: Stadt Schwäbisch Hall
Die Stadt Schwäbisch Hall betreibt mit schwaebischhall.de ein zentrales Informationsportal für ihre Bürger, Besucher und Unternehmen. Dieses digitale Angebot dient der Bereitstellung umfassender Informationen und der Erleichterung des Zugangs zu städtischen Diensten. Ziel ist es, allen Nutzergruppen eine effiziente und inklusive Interaktion mit der Stadtverwaltung zu ermöglichen und die digitalen Präsenzen der Stadt zugänglich zu gestalten. Die Website nutzt verschiedene externe Dienste, um die Nutzererfahrung zu optimieren und Inhalte bereitzustellen.
Im Rahmen des Index Digitale Barrierefreiheit (IfDB) von accessibleAI wurde die Website schwaebischhall.de auf ihre WCAG-Konformität geprüft. Mit einem Compliance Score von 82 von 100 Punkten erreicht die Website ein hohes Niveau an digitaler Zugänglichkeit. Dieser Wert zeigt, dass wesentliche Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bereits umgesetzt sind, was die Nutzung für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen erleichtert. Die Integration externer Dienste wird dabei ebenfalls berücksichtigt, um eine durchgängige Barrierefreiheit zu gewährleisten.
Die digitalen Angebote der Stadt Schwäbisch Hall umfassen vielfältige Informationen und Services, die speziell auf die Bedürfnisse der Bürger, Besucher und Unternehmen zugeschnitten sind. Dazu gehören beispielsweise Informationen zu Verwaltungsleistungen, touristischen Attraktionen, lokalen Veranstaltungen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Ein barrierefreier Zugang zu diesen Inhalten ist entscheidend, um eine gleichberechtigte Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am digitalen Stadtleben zu fördern. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der digitalen Angebote zielt darauf ab, die Nutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit stetig zu verbessern.
Die Bedeutung der digitalen Barrierefreiheit für öffentliche Stellen wird durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) unterstrichen, welches seit Juni 2025 in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz hat die Anforderungen an die Zugänglichkeit digitaler Produkte und Dienstleistungen weiter präzisiert. Für die Stadt Schwäbisch Hall bedeutet dies eine fortlaufende Verpflichtung, ihre digitalen Angebote gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und den Bedürfnissen ihrer vielfältigen Nutzergruppen zu gestalten, um eine umfassende digitale Inklusion zu gewährleisten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Erfüllt Stadt Schwäbisch Hall die Anforderungen des BFSG?
- Mit einem Compliance Score von 80/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
2 Messpunkte
Einordnung
Gesamtvergleich
5 Punkte unter dem Durchschnitt (85%)
Rang 3987 von 5370
Branchenvergleich
7 Punkte unter dem Öffentlicher Sektor & Verwaltung (87%)
Rang 150 von 183 in Öffentlicher Sektor & Verwaltung
WCAG 2.2 Kriterien
44 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 23/31 |
| Level AA | 21/24 |
Level A (23/31)
Level AA (21/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
Bieten Sie einen Skip-Link an, damit Nutzer direkt zum Hauptinhalt springen können.
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.
IfDB-Badge
Betten Sie dieses Badge auf Ihrer Website ein, um Ihre Barrierefreiheit zu zeigen.
Gelistet im Index für Digitale Barrierefreiheit — Stadt Schwäbisch Hall
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