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Landeshauptstadt München

https://stadt.muenchen.de/service/info/pfarrer-grimm-str-5/1052907 (öffnet in neuem Tab)
Bildung & ForschungPotenzielle BarrierenLevel A: 24/31 | Level AA: 19/24

Letzter Scan: 2. Juni 2026

Rang 10216 von 13759Branche:Rang 515 von 587in Bildung & Forschung

Barrierefreiheits-Analyse: Landeshauptstadt München

Die Landeshauptstadt München ist als kommunale Verwaltung eine zentrale Säule des öffentlichen Lebens und der Daseinsvorsorge für ihre Bürgerinnen und Bürger. Sie erbringt eine breite Palette an Dienstleistungen, wozu auch umfassende Angebote im Bildungsbereich gehören, wie beispielsweise Kinderbetreuungseinrichtungen und verschiedene Bildungs- und Sozialleistungen. Die Branche Bildung spielt eine fundamentale gesellschaftliche Rolle, da sie die Grundlage für persönliche Entwicklung, soziale Teilhabe und berufliche Chancen legt. Der Zugang zu diesen Bildungsangeboten ist entscheidend für die Chancengleichheit aller Menschen in der Stadt.

Im Zuge der Digitalisierung stellt die Landeshauptstadt München zahlreiche ihrer Dienste auch online bereit, darunter den Kita-Finder+ und digitale Antragsstellungen. Diese digitalen Angebote sind essenziell, um den Zugang zu Bildungs- und Verwaltungsleistungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Damit diese Angebote jedoch wirklich allen Menschen zugänglich sind, ist digitale Barrierefreiheit unerlässlich. Sie gewährleistet, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten die städtischen Webseiten und Anwendungen ohne Einschränkungen nutzen können, was die Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördert.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und verpflichtet öffentliche Stellen wie die Landeshauptstadt München zur Einhaltung spezifischer Standards für digitale Barrierefreiheit. Dies betrifft insbesondere die Gestaltung von Webseiten und digitalen Diensten. Eine Überprüfung der Webseite stadt.muenchen.de im Index Digitale Barrierefreiheit von accessibleAI zeigt einen Compliance Score von 0/100. Dieser Wert gibt den aktuellen Stand der technischen Umsetzung von Barrierefreiheitsanforderungen an und dient als Ausgangspunkt für die weitere Entwicklung der digitalen Angebote der Stadt.

Die Bereitstellung barrierefreier digitaler Bildungs- und Verwaltungsleistungen ist ein wichtiger Schritt, um die Vision einer inklusiven Stadtgesellschaft zu verwirklichen. Sie ermöglicht es allen Münchnerinnen und Münchnern, unabhängig von individuellen Einschränkungen, die vielfältigen Angebote der Landeshauptstadt München vollumfänglich zu nutzen und aktiv am städtischen Leben teilzuhaben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie gut ist Landeshauptstadt München aufgestellt?
Mit einem accessibleAI Score von 78/100 sind noch Optimierungen empfehlenswert.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

78%Erster Scan

2. Juni 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

6 Punkte unter dem Durchschnitt (84%)

Rang 10216 von 13759

Branchenvergleich

8 Punkte unter dem Bildung & Forschung (86%)

Rang 515 von 587 in Bildung & Forschung

Bildung & Forschung in München: durchschnittlicher Score 85 über 51 gelistete Profile.
Regionaler Vergleich: Wie andere Bildung & Forschung-Profile in Bayern abschneiden (anonyme Score-Ranges).Zum regionalen Bildung & Forschung-Cluster →

WCAG 2.2 Kriterien

43 von 55 Kriterien erfüllt

Level A24/31
Level AA19/24

Level A (24/31)

Level AA (19/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
1.3.1
Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
2.4.4
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
4.1.2
Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.
1.4.11
Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.