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Seitz SZ Immobilien

https://www.sz-immo.info/IMPRESSUM-DSGVO (öffnet in neuem Tab)
ImmobilienPotenzielle BarrierenLevel A: 21/31 | Level AA: 21/24

Letzter Scan: 11. Juli 2026

Rang 11324 von 15029Branche:Rang 683 von 1209in Immobilien

Barrierefreiheits-Analyse: Seitz SZ Immobilien im Fokus

Die Website von Seitz SZ Immobilien erreicht in unserer aktuellen Prüfung zur digitalen Barrierefreiheit (nach WCAG 2.2) einen Score von 76%. In der Branche Immobilien zeigt das Unternehmen damit eine solide Basis, hat jedoch noch Optimierungspotenzial.

Im brancheninternen Vergleich belegt Seitz SZ Immobilien derzeit Platz 683 von 1209 analysierten Websites im Bereich Immobilien. Im Gesamtindex über alle Branchen liegt das Unternehmen auf Platz 11324 von 15029. Die Auswertung basiert auf automatisierten Tests wesentlicher Accessibility-Kriterien wie Farbkontrasten, ARIA-Attributen, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie gut ist Seitz SZ Immobilien aufgestellt?
Mit einem Score von 76% sind noch einige Optimierungen empfehlenswert.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

76%Erster Scan

11. Juli 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

7 Punkte unter dem Durchschnitt (83%)

Rang 11324 von 15029

Branchenvergleich

3 Punkte unter dem Immobilien (79%)

Rang 683 von 1209 in Immobilien

WCAG 2.2 Kriterien

42 von 55 Kriterien erfüllt

Level A21/31
Level AA21/24

Level A (21/31)

Level AA (21/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
4.1.2
Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.
3.1.1
Setzen Sie das lang-Attribut im HTML-Tag auf die korrekte Sprache (z.B. lang="de").
2.4.1
Bieten Sie einen Skip-Link an, damit Nutzer direkt zum Hauptinhalt springen können.
1.4.11
Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.