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Deutsche Stiftung Denkmalschutz

https://tag-des-offenen-denkmals.de
Gemeinnützige OrganisationenNicht BFSG-konformLevel A: 24/31 | Level AA: 21/24

Letzter Scan: 3. April 2026

Rang 3301 von 5058Branche:Rang 180 von 253in Gemeinnützige Organisationen

Barrierefreiheits-Analyse: Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz koordiniert den Tag des offenen Denkmals®, Deutschlands größtes Kulturevent. Jährlich am zweiten Sonntag im September ermöglicht die Stiftung der Öffentlichkeit exklusive Einblicke in über 6.500 historische Stätten und die Denkmalpflege. Um dieses bundesweite Ereignis zu organisieren und einem breiten Publikum zugänglich zu machen, setzt die Deutsche Stiftung Denkmalschutz auf vielfältige digitale Angebote. Diese umfassen die zentrale Website tag-des-offenen-denkmals.de, eine mobile App für iOS und Android sowie einen Online-Service-Bereich für die Anmeldung von Denkmalen und die Bestellung von Werbematerialien.

Die digitalen Services richten sich an verschiedene Nutzergruppen. Denkmaleigentümer und -veranstalter nutzen die Plattform für die Registrierung ihrer Objekte und die Koordination ihrer Teilnahme. Städte und Kommunen, die sich als Eröffnungsstadt bewerben möchten, finden ebenfalls relevante Informationen online. Für die breite Öffentlichkeit, darunter Einzelpersonen, Familien und Kulturinteressierte, bietet die mobile App eine interaktive Karte und Programminformationen zur Planung ihres Besuchs. Ergänzt werden diese Angebote durch ein digitales Magazin und interaktive Tools wie einen Fotogenerator, die das Erlebnis rund um den Tag des offenen Denkmals® digital erweitern und vertiefen.

Die digitale Zugänglichkeit dieser Angebote ist für die Deutsche Stiftung Denkmalschutz von Bedeutung, um allen Menschen eine gleichberechtigte Teilnahme am kulturellen Erbe zu ermöglichen. Die Website tag-des-offenen-denkmals.de erreicht einen Compliance Score von 84 von 100 Punkten im Bereich der WCAG-Konformität. Angesichts des breiten öffentlichen Charakters des Events und der Nutzung digitaler Dienste ist die Einhaltung digitaler Barrierefreiheit relevant. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und erfordert die barrierefreie Gestaltung digitaler Produkte und Dienstleistungen, um Inklusion und Teilhabe zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erfüllt Deutsche Stiftung Denkmalschutz die Anforderungen des BFSG?
Mit einem Compliance Score von 82/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

2 Messpunkte

-2% gesamt

Einordnung

Gesamtvergleich

3 Punkte unter dem Durchschnitt (85%)

Rang 3301 von 5058

Branchenvergleich

4 Punkte unter dem Gemeinnützige Organisationen (86%)

Rang 180 von 253 in Gemeinnützige Organisationen

WCAG 2.2 Kriterien

45 von 55 Kriterien erfüllt

Level A24/31
Level AA21/24

Level A (24/31)

Level AA (21/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1

Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.

2.4.4

Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".

1.4.3

Stellen Sie sicher, dass Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund hat.

2.1.1

Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.

1.3.1

Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.

IfDB-Badge

Betten Sie dieses Badge auf Ihrer Website ein, um Ihre Barrierefreiheit zu zeigen.

INDEX FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT GELISTET 04/2026 accessibleai.eu

Gelistet im Index für Digitale BarrierefreiheitDeutsche Stiftung Denkmalschutz

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