Temme Immobilien GmbH & Co. KG
https://www.temme-immobilien-nuernberg.de (öffnet in neuem Tab)Letzter Scan: 4. Juni 2026
Barrierefreiheits-Analyse: Temme Immobilien GmbH & Co. KG
Die Temme Immobilien GmbH & Co. KG ist ein inhabergeführtes Immobilienberatungsunternehmen mit Sitz in Nürnberg. Seit der Gründung im Jahr 1986 hat sich das Unternehmen auf den Verkauf und die Vermietung von Gewerbe- und Industrieimmobilien sowie auf Investment-Immobilien wie Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser in der Metropolregion Nürnberg spezialisiert. Als Immobiliendienstleister und -makler bietet Temme Immobilien umfassende Beratungs- und Koordinationsleistungen für Eigentümer, Investoren, Projektentwickler und Mieter. Die Unternehmenswebsite dient dabei als zentrales digitales Schaufenster und Informationsportal für aktuelle Immobilienangebote.
Die Immobilienbranche, in der Temme Immobilien tätig ist, unterliegt seit Juni 2025 den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Für Immobilienunternehmen bedeutet dies, dass ihre Websites und andere digitale Angebote den Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit entsprechen müssen. Das BFSG ist maßgeblich für alle digitalen Angebote, die der Öffentlichkeit zugänglich sind und den Nutzern Informationen oder Dienstleistungen bereitstellen.
Für eine Immobilienwebsite wie die von Temme Immobilien sind verschiedene Aspekte der digitalen Barrierefreiheit von besonderer Bedeutung. Dazu gehören barrierefreie Formulare für Kontaktanfragen, Besichtigungstermine oder Objektanfragen, die eine intuitive Bedienung und Kompatibilität mit assistiven Technologien gewährleisten. Ebenso müssen Produktseiten, auf denen detaillierte Informationen zu Immobilien, Exposés, Bilder und Grundrisse dargestellt werden, so aufbereitet sein, dass sie von Screenreadern korrekt erfasst und interpretiert werden können. Dies beinhaltet die Verwendung von Alternativtexten für Bilder, eine klare semantische Strukturierung der Inhalte sowie eine vollständige Tastaturbedienbarkeit. Auch Informationsportale mit allgemeinen Branchennews oder Unternehmensinformationen müssen barrierefrei gestaltet sein, um allen Nutzern einen umfassenden Zugang zu ermöglichen.
Die Website von Temme Immobilien weist gemäß einer Analyse durch accessibleAI einen WCAG Compliance Score von 0/100 auf. Dies bedeutet, dass die digitale Barrierefreiheit der Plattform derzeit nicht den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines entspricht. Die Umsetzung der BFSG-Vorgaben ist für Immobilienunternehmen relevant, um die Zugänglichkeit ihrer digitalen Angebote für alle Nutzergruppen sicherzustellen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie gut ist Temme Immobilien GmbH & Co. KG aufgestellt?
- Mit einem accessibleAI Score von 67/100 sind noch Optimierungen empfehlenswert.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
4. Juni 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
17 Punkte unter dem Durchschnitt (84%)
Rang 12666 von 13352
Branchenvergleich
13 Punkte unter dem Immobilien (80%)
Rang 835 von 960 in Immobilien
WCAG 2.2 Kriterien
37 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 22/31 |
| Level AA | 15/24 |
Level A (22/31)
Level AA (15/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
- 1.1.1
- Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
- 2.4.4
- Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
- 4.1.2
- Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.
- 1.3.1
- Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
- 1.4.11
- Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.