Deutsche UNESCO-Kommission e. V.
https://unesco.de (öffnet in neuem Tab)Letzter Scan: 24. März 2026
Aufnahme zum Zeitpunkt der Analyse
Barrierefreiheits-Analyse: Deutsche UNESCO-Kommission e. V. im Fokus
Die Website von Deutsche UNESCO-Kommission e. V. erreicht in unserer aktuellen Prüfung zur digitalen Barrierefreiheit (nach WCAG 2.2) einen Score von 76%. In der Branche Gemeinnützige Organisationen zeigt das Unternehmen damit eine solide Basis, hat jedoch noch Optimierungspotenzial.
Im brancheninternen Vergleich belegt Deutsche UNESCO-Kommission e. V. derzeit Platz 229 von 246 analysierten Websites im Bereich Gemeinnützige Organisationen. Im Gesamtindex über alle Branchen liegt das Unternehmen auf Platz 11324 von 15029. Die Auswertung basiert auf automatisierten Tests wesentlicher Accessibility-Kriterien wie Farbkontrasten, ARIA-Attributen, Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie gut ist Deutsche UNESCO-Kommission e. V. aufgestellt?
- Mit einem Score von 76% sind noch einige Optimierungen empfehlenswert.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
24. März 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
7 Punkte unter dem Durchschnitt (83%)
Rang 11324 von 15029
Branchenvergleich
10 Punkte unter dem Gemeinnützige Organisationen (86%)
Rang 229 von 246 in Gemeinnützige Organisationen
WCAG 2.2 Kriterien
42 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 24/31 |
| Level AA | 18/24 |
Level A (24/31)
Level AA (18/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
- 1.1.1
- Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
- 2.4.4
- Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
- 2.1.1
- Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.
- 1.4.11
- Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.
- 4.1.2
- Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.