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Urlaubstracker GmbH

https://urlaubstracker.de
Reise & TourismusNicht BFSG-konformLevel A: 26/31 | Level AA: 20/24

Letzter Scan: 3. April 2026

Rang 2893 von 5370Branche:Rang 100 von 237in Reise & Tourismus

Barrierefreiheits-Analyse: Urlaubstracker GmbH

Die Urlaubstracker GmbH betreibt die Online-Plattform urlaubstracker.de, die sich auf das Auffinden und Aggregieren von Reiseangeboten und Urlaubsschnäppchen spezialisiert hat. Ihr Angebot umfasst Deals für Flüge, Hotels, Pauschalreisen, Mietwagen und weitere Reise-Specials von unterschiedlichen Anbietern. Damit trägt Urlaubstracker dazu bei, Reisen für ein breites Publikum zugänglich zu machen und die Teilnahme am Tourismus zu erleichtern.

Die Reise- und Tourismusbranche hat eine erhebliche gesellschaftliche Bedeutung. Sie fördert den interkulturellen Austausch, unterstützt lokale Wirtschaften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und Einkommen und trägt zur persönlichen Entwicklung und Erholung bei. Durch die Vermittlung von günstigen Reiseoptionen ermöglicht Urlaubstracker mehr Menschen, diese Erfahrungen zu machen und an den sozialen und wirtschaftlichen Vorteilen des Tourismus teilzuhaben. Die Branche ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, der vielfältige Dienstleistungen und Erlebnisse bereitstellt.

Im Kontext der digitalen Barrierefreiheit ist die Zugänglichkeit von Online-Reiseplattformen relevant. Die Website urlaubstracker.de erreicht im Index Digitale Barrierefreiheit (IfDB) von accessibleAI einen Compliance Score von 82 von 100 Punkten in der Branche reise-tourismus. Damit liegt sie auf Platz 70 von 150 in dieser Branche. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Anbieter digitaler Dienste zur Gewährleistung der Barrierefreiheit. Die Urlaubstracker GmbH ist für das BFSG relevant, da sie als Online-Plattform Reiseangebote und Pauschalreisen vermittelt oder bewirbt. Die Bereitstellung von Informationen zu Pauschalreisen, auch wenn diese von anderen Anbietern stammen, fällt unter den Anwendungsbereich des Gesetzes, das den Schutz von Kunden im Falle einer Insolvenz sowie die allgemeine Zugänglichkeit digitaler Angebote umfasst.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erfüllt Urlaubstracker GmbH die Anforderungen des BFSG?
Mit einem Compliance Score von 84/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

84%Erster Scan

3. April 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

1 Punkte unter dem Durchschnitt (85%)

Rang 2893 von 5370

Branchenvergleich

1 Punkte über dem Reise & Tourismus (83%)

Rang 100 von 237 in Reise & Tourismus

WCAG 2.2 Kriterien

46 von 55 Kriterien erfüllt

Level A26/31
Level AA20/24

Level A (26/31)

Level AA (20/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.3.1

Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.

1.4.3

Stellen Sie sicher, dass Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund hat.

2.4.4

Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".

1.1.1

Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.

3.3.2

Formularfelder benötigen sichtbare Labels, die den erwarteten Input beschreiben.

IfDB-Badge

Betten Sie dieses Badge auf Ihrer Website ein, um Ihre Barrierefreiheit zu zeigen.

INDEX FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT TOP 100 04/2026 accessibleai.eu

Top 100 im Index für Digitale BarrierefreiheitUrlaubstracker GmbH

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