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Bayerische Staatskanzlei

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Recht & BeratungPotenzielle BarrierenLevel A: 29/31 | Level AA: 23/24

Letzter Scan: 3. April 2026

Rang 341 von 8015Branche:Rang 7 von 90in Recht & Beratung

Barrierefreiheits-Analyse: Bayerische Staatskanzlei

Die Bayerische Staatskanzlei fungiert als oberste Behörde der bayerischen Staatsregierung und koordiniert deren Politik. Eine ihrer wesentlichen Aufgaben ist der Betrieb der Verkündungsplattform Bayern. Diese Plattform dient als offizielle elektronische Publikationsstelle für bayerische Gesetze, Verordnungen und Ministerialblätter, darunter das Bayerische Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) sowie das Bayerische Ministerialblatt (BayMBl). Die digitalen Dienste der Staatskanzlei, wie die Online-Bereitstellung von Gesetzen und Verordnungen sowie der Recherche-Service im Bürgerservice BAYERN.RECHT, richten sich an Bürger, juristische Fachkreise und die öffentliche Verwaltung in Bayern. Sie gewährleisten den Zugang zu verbindlichen Rechtsinformationen und sind somit ein Fundament für Transparenz und Rechtssicherheit.

Die gesellschaftliche Bedeutung der Branche „Recht und Beratung“, in der die Bayerische Staatskanzlei im Index Digitale Barrierefreiheit (IfDB) von accessibleAI gelistet ist, ist erheblich. Der ungehinderte Zugang zu amtlichen Rechtsinformationen ist essenziell für die Rechtsstaatlichkeit und die demokratische Teilhabe. Er ermöglicht es Bürgern, ihre Rechte und Pflichten zu kennen, und unterstützt juristische Fachkreise sowie die Verwaltung bei der korrekten Anwendung des Rechts. Digitale Barrierefreiheit in diesem Kontext bedeutet, dass diese kritischen Informationen für alle Menschen, unabhängig von individuellen Einschränkungen, zugänglich und nutzbar sein müssen. Dies fördert die Gleichberechtigung im Zugang zu staatlichen Leistungen und Informationen.

Im Bereich der digitalen Barrierefreiheit erreicht die Bayerische Staatskanzlei mit ihrer Verkündungsplattform Bayern einen Compliance Score von 95 von 100 Punkten. Innerhalb der Branche „Recht und Beratung“ belegt die Plattform damit Platz 11 von 90 gelisteten Anbietern. Diese Bewertung spiegelt die Bemühungen wider, die digitalen Angebote gemäß den Anforderungen der Barrierefreiheit zu gestalten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen, die öffentliche Informationen und Dienste bereitstellen, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Die Bayerische Staatskanzlei hat als Betreiberin der Verkündungsplattform Bayern die Verpflichtung, allen Nutzern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, den Zugang zu den amtlichen Veröffentlichungen zu ermöglichen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie gut ist Bayerische Staatskanzlei aufgestellt?
Mit einem accessibleAI Score von 95/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

95%Erster Scan

3. April 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

9 Punkte über dem Durchschnitt (86%)

Rang 341 von 8015

Branchenvergleich

8 Punkte über dem Recht & Beratung (87%)

Rang 7 von 90 in Recht & Beratung

Recht & Beratung in München: durchschnittlicher Score 86 über 15 gelistete Profile.
Regionaler Vergleich: Wie andere Recht & Beratung-Profile in Bayern abschneiden (anonyme Score-Ranges).Zum regionalen Recht & Beratung-Cluster →

WCAG 2.2 Kriterien

52 von 55 Kriterien erfüllt

Level A29/31
Level AA23/24

Level A (29/31)

Level AA (23/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
2.4.4
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".

IfDB-Badge

Betten Sie dieses Badge auf Ihrer Website ein, um Ihre Barrierefreiheit zu zeigen.

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Hintergrund

Top 10 im Index für Digitale BarrierefreiheitBayerische Staatskanzlei

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