Zum Hauptinhalt springen

Generalzolldirektion

https://zoll-portal.de
Öffentlicher Sektor & VerwaltungNicht BFSG-konformLevel A: 27/31 | Level AA: 24/24

Letzter Scan: 3. April 2026

Rang 367 von 5370Branche:Rang 22 von 183in Öffentlicher Sektor & Verwaltung

Barrierefreiheits-Analyse: Generalzolldirektion

Die Generalzolldirektion stellt mit dem Zoll-Portal unter zoll-portal.de eine zentrale digitale Plattform für verschiedene Dienste bereit. Dieses Portal dient als Anlaufstelle für Bürger und Unternehmen, um eine Vielzahl von Zollangelegenheiten online zu erledigen. Die Nutzung der dort angebotenen digitalen Services erfordert die Aktivierung von JavaScript im Browser, um die volle Funktionalität zu gewährleisten und eine interaktive Nutzererfahrung zu ermöglichen. Die Bereitstellung digitaler Angebote ist für die Generalzolldirektion ein wesentlicher Bestandteil der modernen Verwaltung, um den Zugang zu ihren Leistungen zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Im Kontext der digitalen Barrierefreiheit ist die Zugänglichkeit des Zoll-Portals für alle Nutzergruppen von Bedeutung. Eine Analyse der Website zoll-portal.de im Hinblick auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 hat ergeben, dass die Plattform einen Compliance Score von 95 von 100 Punkten erreicht. Dieser Wert deutet auf eine weitgehende Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards hin, was die Zugänglichkeit für eine breite Palette von Nutzern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, unterstützt. Die Gestaltung digitaler Angebote unter Berücksichtigung von Barrierefreiheitsprinzipien trägt dazu bei, dass Informationen und Dienste unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder verwendeten Technologien zugänglich sind.

Als öffentliche Einrichtung, die digitale Dienste anbietet, ist die Generalzolldirektion von den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) betroffen. Das BFSG ist seit Juni 2025 in Kraft und verpflichtet öffentliche Stellen sowie Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst auch Webseiten und mobile Anwendungen wie das Zoll-Portal. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist entscheidend, um allen Bürgerinnen und Bürgern einen gleichberechtigten Zugang zu den digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. Ziel ist es, die digitale Inklusion zu fördern und sicherzustellen, dass niemand von der Nutzung wichtiger Online-Angebote ausgeschlossen wird.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erfüllt Generalzolldirektion die Anforderungen des BFSG?
Mit einem Compliance Score von 93/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

2 Messpunkte

-2% gesamt

Einordnung

Gesamtvergleich

8 Punkte über dem Durchschnitt (85%)

Rang 367 von 5370

Branchenvergleich

6 Punkte über dem Öffentlicher Sektor & Verwaltung (87%)

Rang 22 von 183 in Öffentlicher Sektor & Verwaltung

WCAG 2.2 Kriterien

51 von 55 Kriterien erfüllt

Level A27/31
Level AA24/24

Level A (27/31)

Level AA (24/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

2.4.1

Bieten Sie einen Skip-Link an, damit Nutzer direkt zum Hauptinhalt springen können.

1.1.1

Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.

2.4.4

Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".

IfDB-Badge

Betten Sie dieses Badge auf Ihrer Website ein, um Ihre Barrierefreiheit zu zeigen.

INDEX FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT TOP 100 04/2026 accessibleai.eu

Top 100 im Index für Digitale BarrierefreiheitGeneralzolldirektion

Für Footer und Seitenleisten