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Alexander von Humboldt – Das Schiff GmbH & CO. KG

http://alex-das-schiff.de (öffnet in neuem Tab)
Hotels & UnterkünftePotenzielle BarrierenLevel A: 21/31 | Level AA: 18/24

Letzter Scan: 8. Juli 2026

Rang 12982 von 14836Branche:Rang 573 von 718in Hotels & Unterkünfte

Barrierefreiheits-Analyse: Alexander von Humboldt – Das Schiff GmbH & CO. KG

Die Alexander von Humboldt – Das Schiff GmbH & CO. KG betreibt in Bremen ein einzigartiges Konzept aus festliegendem Hotel, Restaurant und Eventlocation an Bord des ehemaligen Segelschiffs „Alexander von Humboldt“. Das Unternehmen bietet maritime Übernachtungsmöglichkeiten in Kajüten, gastronomische Erlebnisse und Räumlichkeiten für Veranstaltungen. Obwohl das Geschäftsmodell eine besondere thematische Ausrichtung hat, ist das Unternehmen primär der Hotellerie-Branche zuzuordnen, da die Bereitstellung von Übernachtungen und damit verbundenen Dienstleistungen im Vordergrund steht. Ergänzt wird dies durch Gastronomie und Eventmanagement, die ebenfalls digitale Schnittstellen nutzen.

Für Unternehmen der Hotellerie-Branche, einschließlich der Alexander von Humboldt – Das Schiff GmbH & CO. KG, ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) relevant, das seit Juni 2025 in Kraft ist. Das BFSG verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Dies betrifft insbesondere digitale Angebote, die für die Buchung von Übernachtungen, die Bereitstellung von Informationen oder den Verkauf von Produkten genutzt werden. Die digitale Präsenz des Unternehmens, die Online-Buchungsmöglichkeiten für Übernachtungen über die eigene Website sowie einen externen Online-Shop für Merchandise-Artikel umfasst, fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

Besonders relevante Aspekte der digitalen Barrierefreiheit für die Alexander von Humboldt – Das Schiff GmbH & CO. KG und ähnliche Betriebe sind die Zugänglichkeit von Online-Buchungsformularen, die Gestaltung von Produktseiten (z.B. für Zimmer, Eventpakete) und die Aufbereitung von Informationsportalen (z.B. digitale Speisekarten, FAQs, Kontaktformulare). Diese müssen so konzipiert sein, dass sie beispielsweise mit Screenreadern nutzbar sind, eine vollständige Tastaturbedienung ermöglichen und klare, verständliche Inhalte bieten. Eine Analyse der Website http://alex-das-schiff.de/ im Index Digitale Barrierefreiheit (IfDB) von accessibleAI hat einen Compliance Score von 0/100 ergeben, was auf einen umfassenden Handlungsbedarf im Bereich der digitalen Barrierefreiheit hinweist.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie gut ist Alexander von Humboldt – Das Schiff GmbH & CO. KG aufgestellt?
Mit einem accessibleAI Score von 71/100 sind noch Optimierungen empfehlenswert.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

71%Erster Scan

8. Juli 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

12 Punkte unter dem Durchschnitt (83%)

Rang 12982 von 14836

Branchenvergleich

10 Punkte unter dem Hotels & Unterkünfte (81%)

Rang 573 von 718 in Hotels & Unterkünfte

BFSG-Anforderungen für Hotels & Unterkünfte: Welche Pflichten gelten konkret in dieser Branche, welche digitalen Prozesse müssen barrierefrei sein und wie sieht ein realistischer Fahrplan aus?

Zum Branchen-Guide →

WCAG 2.2 Kriterien

39 von 55 Kriterien erfüllt

Level A21/31
Level AA18/24

Level A (21/31)

Level AA (18/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
2.4.4
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
4.1.2
Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.
1.3.1
Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
2.1.1
Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.