BFSG-Relevanz: Direkt betroffen

Barrierefreiheit für Hotels: BFSG-Pflichten für Buchungswebsites

Hotel-Websites mit Online-Buchung fallen direkt unter das BFSG. Erfahren Sie, was das für Ihre Buchungsstrecke, Zimmerübersicht und den gesamten Gäste-Workflow bedeutet.

Ist Ihr Unternehmen betroffen?

Hotels mit Online-Buchungsmöglichkeit fallen als digitale Dienstleistung direkt unter das BFSG.

Sie sind betroffen, wenn:

  • Ihre Website bietet Online-Zimmerbuchung oder Reservierung
  • Sie betreiben ein Buchungsportal mit Bezahlfunktion
  • Ihr Hotel hat mehr als 10 Mitarbeiter ODER über 2 Mio. € Jahresumsatz
  • Sie sind auf Buchungsplattformen gelistet UND haben eine eigene Website

Mögliche Ausnahmen:

  • Reine Informationsseiten ohne Buchungsfunktion (eingeschränkt)
  • Kleinstunternehmen unter den Schwellenwerten (z.B. kleine Pension)

Digitale Prozesse in der Branche Hotellerie

Diese digitalen Prozesse müssen barrierefrei gestaltet werden:

Zimmersuche & Verfügbarkeit

Datumswähler (Date-Picker), Zimmerfilter und Verfügbarkeitsanzeigen müssen barrierefrei bedienbar sein.

WCAG 2.1.1
WCAG 4.1.2
WCAG 1.3.1

Buchungsstrecke & Checkout

Der mehrstufige Buchungsprozess muss Fortschritt anzeigen, Formulare korrekt beschriften und Fehler verständlich melden.

WCAG 3.3.2
WCAG 3.3.1
WCAG 2.4.8

Zimmerdarstellung & Bildergalerien

Zimmerfotos benötigen Alt-Texte, Bildergalerien müssen per Tastatur navigierbar sein.

WCAG 1.1.1
WCAG 2.1.1
WCAG 2.4.3

Gästeportal & Self-Service

Check-in, Zimmerkarte und Serviceanfragen über das Gästeportal müssen für Screenreader zugänglich sein.

WCAG 4.1.2
WCAG 2.1.1
WCAG 3.3.2

Häufigste Barrierefreiheits-Probleme

Hotel-Websites haben besondere Herausforderungen: komplexe Datepicker, bildlastige Zimmerdarstellungen und mehrstufige Buchungsprozesse. Hier die häufigsten Probleme.

Noch keine ausreichenden Daten für diese Branche vorhanden. Sobald genügend Websites analysiert wurden, erscheinen hier die häufigsten Probleme.

Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung

Hotels, die ihre Online-Buchung nicht barrierefrei gestalten, riskieren nicht nur Bußgelder — sie schließen Gäste mit Behinderungen aktiv von der Buchung aus.

Bußgelder

Bis zu 100.000 € pro Verstoß

Typischer Branchenumsatz: 1 Mio. € – 100 Mio. €

Abmahnrisiko

Verbraucherschutzverbände und spezialisierte Kanzleien prüfen aktiv die BFSG-Konformität von Websites. Abmahnungen sind seit Inkrafttreten des Gesetzes möglich.

Reputationsrisiko

Hoch — Die Hotelbranche ist stark digitalisiert. Buchungswebsites sind die Hauptschnittstelle zum Gast und stehen im direkten Fokus des BFSG.

Ihr Fahrplan zur Barrierefreiheit

Drei Schritte zur barrierefreien Hotel-Website: Testen, verstehen, umsetzen — so machen Sie Ihre Buchungsstrecke BFSG-konform.

  1. 1

    Standortbestimmung

    Wo steht Ihre Website? Ein Quick-Test gibt Ihnen in wenigen Minuten eine erste WCAG-Analyse mit konkretem Score und Handlungsempfehlungen.

  2. 2

    Verstehen

    Welche Barrieren existieren? Verstehen Sie die konkreten WCAG-Kriterien, die für Ihre Branche relevant sind, und priorisieren Sie nach Schwere und Auswirkung.

  3. 3

    Umsetzen

    Systematisch beheben: Arbeiten Sie die identifizierten Probleme priorisiert ab. Mit accessibleAI erhalten Sie laufendes Monitoring und automatische Prüfungen.

Branchen-Benchmark: Hotellerie

Sobald genügend Unternehmen dieser Branche im Index erfasst sind, erscheint hier ein detaillierter Benchmark mit Durchschnittswerten und Top-10-Ranking.

Zum Index für Digitale Barrierefreiheit →

Häufig gestellte Fragen: Hotellerie

Muss die Website meines Hotels barrierefrei sein?

Wenn Ihr Hotel Online-Buchungen anbietet und die Schwellenwerte überschreitet (mehr als 10 MA oder über 2 Mio. € Umsatz), dann ja — seit dem 28. Juni 2025.

Was ist mit Drittanbieter-Buchungssystemen?

Sie als Hotelbetreiber sind verantwortlich für die Barrierefreiheit Ihrer Website — auch wenn Sie ein eingebettetes Buchungssystem eines Drittanbieters nutzen. Fordern Sie Nachweise der WCAG-Konformität vom Anbieter.

Sind Booking.com und HRS für meine Barrierefreiheit zuständig?

Jede Plattform ist für ihre eigene Barrierefreiheit verantwortlich. Für Ihre eigene Hotel-Website und Ihre eigene Buchungsstrecke sind Sie zuständig.

Muss auch die mobile Website barrierefrei sein?

Ja, responsive Websites und mobile Apps fallen gleichermaßen unter das BFSG. Gerade im Hotelbereich buchen viele Gäste mobil.

Was kostet die Barrierefreiheits-Umstellung für Hotels?

Die Kosten hängen vom aktuellen Stand ab. Ein Quick-Test zeigt Ihnen kostenlos die wichtigsten Handlungsfelder. Viele Maßnahmen lassen sich schrittweise umsetzen.