Amt Hüttener Berge
https://amt-huettener-berge.deLetzter Scan: 3. April 2026
Barrierefreiheits-Analyse: Amt Hüttener Berge
Das Amt Hüttener Berge fungiert als kommunale Verwaltungseinheit und stellt eine Vielzahl öffentlicher Dienstleistungen für seine Bürger und Gemeinden bereit. Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung bietet das Amt diverse digitale Services an, um den Zugang zu Verwaltungsleistungen zu erleichtern. Dazu gehören unter anderem die elektronische Wohnsitzanmeldung, ein umfassendes Bürgerportal, ein Ratsinformationssystem (RIS) sowie das speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnittene Seniorenportal digital.vital. Ergänzt wird das digitale Angebot durch eine Mängelmelder-App und die Möglichkeit zur Online-Terminvergabe für das Standesamt. Diese digitalen Angebote sind zentrale Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger des Amtes Hüttener Berge.
Die digitale Zugänglichkeit dieser Angebote ist für eine inklusive Verwaltung von Bedeutung. Die Website des Amtes Hüttener Berge, erreichbar unter https://amt-huettener-berge.de, wurde im Hinblick auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bewertet. Dabei wurde ein Compliance Score von 82 von 100 Punkten erzielt. Dieser Wert indiziert einen guten Grad an digitaler Barrierefreiheit, der die Nutzung der Online-Dienste für eine breite Nutzerschaft, einschließlich Menschen mit Behinderungen, erleichtern soll. Die kontinuierliche Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess in der öffentlichen Verwaltung.
Für das Amt Hüttener Berge ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) von hoher Relevanz. Das Gesetz ist seit Juni 2025 in Kraft getreten und verpflichtet öffentliche Stellen sowie Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Als öffentliche Verwaltung, die zahlreiche digitale Schnittstellen wie die Website, das Bürgerportal, Online-Formulare, das Seniorenportal und die Mängelmelder-App bereitstellt, fällt das Amt Hüttener Berge direkt in den Geltungsbereich des BFSG. Die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zielt darauf ab, dass alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von individuellen Einschränkungen, gleichberechtigt Zugang zu den digitalen Verwaltungsleistungen erhalten. Dies trägt maßgeblich zur Förderung einer inklusiven digitalen Gesellschaft bei.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Erfüllt Amt Hüttener Berge die Anforderungen des BFSG?
- Mit einem Compliance Score von 78/100 sind noch Optimierungen empfehlenswert.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
2 Messpunkte
Einordnung
Gesamtvergleich
7 Punkte unter dem Durchschnitt (85%)
Rang 4454 von 5370
Branchenvergleich
9 Punkte unter dem Öffentlicher Sektor & Verwaltung (87%)
Rang 167 von 183 in Öffentlicher Sektor & Verwaltung
WCAG 2.2 Kriterien
43 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 22/31 |
| Level AA | 21/24 |
Level A (22/31)
Level AA (21/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.
Bieten Sie einen Skip-Link an, damit Nutzer direkt zum Hauptinhalt springen können.
Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
IfDB-Badge
Das IfDB-Badge zeigt Besuchern und Geschäftspartnern, dass Ihre Website geprüft und barrierefrei ist.
Badge ab 80% verfügbar
Verbessern Sie Ihren Score auf mindestens 80%, um das IfDB-Badge auf Ihrer Website einzubinden. Ihr aktueller Score: 78%
Das Badge wird freigeschaltet, sobald Ihr Compliance-Score den Schwellenwert erreicht.