Gemeinschaftspraxis Alexandra Neumann - Dr. Thomas Klaiber
https://www.arztpraxis-neckarstadt.de (öffnet in neuem Tab)Letzter Scan: 4. Juni 2026
Barrierefreiheits-Analyse: Gemeinschaftspraxis Alexandra Neumann - Dr. Thomas Klaiber
Die Gemeinschaftspraxis Alexandra Neumann - Dr. Thomas Klaiber in Mannheim-Neckarstadt bietet allgemeinmedizinische und internistische hausärztliche Versorgung. Als Anlaufstelle für medizinische Behandlungen und Betreuung setzt die Praxis auch auf digitale Angebote, um Patienten zu informieren und zu unterstützen. Dazu gehört eine Website, die grundlegende Informationen zu den angebotenen Leistungen, Sprechzeiten und Kontaktmöglichkeiten bereitstellt. Ergänzend dazu wird eine Videosprechstunde angeboten, die es Patienten ermöglicht, medizinische Beratung auch aus der Ferne in Anspruch zu nehmen.
Die digitalen Dienste der Praxis richten sich an ein breites Spektrum von Patienten. Die Website dient als zentrale Informationsquelle für alle, die sich über die Praxisleistungen informieren oder Kontakt aufnehmen möchten. Die Videosprechstunde spricht insbesondere Nutzergruppen an, die aufgrund von Mobilitätseinschränkungen, Zeitmangel oder zur Vermeidung von Ansteckungsrisiken den persönlichen Besuch in der Praxis nicht wahrnehmen können oder möchten. Dies umfasst beispielsweise ältere Patienten, Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Berufstätige, die eine flexible Konsultationsmöglichkeit suchen.
Für digitale Angebote im Gesundheitswesen spielt die digitale Barrierefreiheit eine wichtige Rolle. Sie stellt sicher, dass alle Patienten, unabhängig von individuellen Einschränkungen, die bereitgestellten Informationen und Dienste nutzen können. Dies betrifft beispielsweise die Lesbarkeit von Texten für sehbehinderte Personen, die Bedienbarkeit der Navigation für Menschen mit motorischen Einschränkungen oder die Bereitstellung von Untertiteln bei audiovisuellen Inhalten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit Juni 2025 und fordert für bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen, darunter auch medizinische Dienstleistungen wie Videosprechstunden, die Konformität mit Barrierefreiheitsstandards.
Die Website der Gemeinschaftspraxis Alexandra Neumann - Dr. Thomas Klaiber wurde im Rahmen des Index Digitale Barrierefreiheit von accessibleAI analysiert. Der WCAG Compliance Score für die Website liegt bei 0 von 100 Punkten. Dieser Wert gibt an, inwieweit die Website den internationalen Richtlinien für Web-Barrierefreiheit (WCAG) entspricht. Eine hohe digitale Barrierefreiheit trägt dazu bei, dass alle Patienten gleichermaßen Zugang zu den wichtigen Gesundheitsinformationen und -diensten der Praxis erhalten.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie gut ist Gemeinschaftspraxis Alexandra Neumann - Dr. Thomas Klaiber aufgestellt?
- Mit einem accessibleAI Score von 71/100 sind noch Optimierungen empfehlenswert.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
4. Juni 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
13 Punkte unter dem Durchschnitt (84%)
Rang 12352 von 13649
Branchenvergleich
13 Punkte unter dem Gesundheit & Medizin (84%)
Rang 2891 von 3192 in Gesundheit & Medizin
BFSG-Anforderungen für Gesundheit & Medizin: Welche Pflichten gelten konkret in dieser Branche, welche digitalen Prozesse müssen barrierefrei sein und wie sieht ein realistischer Fahrplan aus?
Zum Branchen-Guide →WCAG 2.2 Kriterien
39 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 22/31 |
| Level AA | 17/24 |
Level A (22/31)
Level AA (17/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
- 2.4.7
- Der Tastaturfokus muss immer sichtbar sein, z.B. durch einen deutlichen Rahmen.
- 1.1.1
- Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
- 2.1.1
- Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.
- 4.1.2
- Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.
- 1.4.11
- Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.