Online-Terminbuchung
Terminkalender und Buchungsformulare müssen per Tastatur bedienbar sein. Zeitlimits müssen verlängerbar sein.
Patienten mit Behinderungen müssen digitale Gesundheitsdienste gleichberechtigt nutzen können. Das BFSG stellt klare Anforderungen an Websites im Gesundheitssektor.
Gesundheitsdienstleister mit digitalen Angeboten für Patienten fallen unter das BFSG, wenn sie die Schwellenwerte überschreiten.
Diese digitalen Prozesse müssen barrierefrei gestaltet werden:
Terminkalender und Buchungsformulare müssen per Tastatur bedienbar sein. Zeitlimits müssen verlängerbar sein.
Login-Bereiche, Befundanzeige und Dokumenten-Download müssen für Screenreader zugänglich sein.
Medizinische Texte müssen ausreichend kontrastreich sein. Infografiken benötigen Alternativtexte.
Formulare für Patientenanfragen müssen korrekt beschriftet sein, Pflichtfelder klar gekennzeichnet.
Websites im Gesundheitswesen weisen häufig Barrierefreiheits-Mängel auf — besonders bei Terminbuchungssystemen und Patientenportalen. Hier die häufigsten Verstöße.
Noch keine ausreichenden Daten für diese Branche vorhanden. Sobald genügend Websites analysiert wurden, erscheinen hier die häufigsten Probleme.
Neben den rechtlichen Folgen des BFSG hat mangelnde Barrierefreiheit im Gesundheitswesen besonders schwere Auswirkungen — Menschen werden von essentiellen Gesundheitsdiensten ausgeschlossen.
Bis zu 100.000 € pro Verstoß
Typischer Branchenumsatz: 200.000 € – 10 Mio. €
Verbraucherschutzverbände und spezialisierte Kanzleien prüfen aktiv die BFSG-Konformität von Websites. Abmahnungen sind seit Inkrafttreten des Gesetzes möglich.
Hoch — Gerade im Gesundheitsbereich ist Barrierefreiheit nicht nur Pflicht, sondern ethische Verantwortung. Patienten mit Behinderungen sind überproportional auf digitale Gesundheitsdienste angewiesen.
Von der Bestandsaufnahme zur barrierefreien Gesundheits-Website: Drei pragmatische Schritte für Praxen und Kliniken.
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Welche Barrieren existieren? Verstehen Sie die konkreten WCAG-Kriterien, die für Ihre Branche relevant sind, und priorisieren Sie nach Schwere und Auswirkung.
Systematisch beheben: Arbeiten Sie die identifizierten Probleme priorisiert ab. Mit accessibleAI erhalten Sie laufendes Monitoring und automatische Prüfungen.
Sobald genügend Unternehmen dieser Branche im Index erfasst sind, erscheint hier ein detaillierter Benchmark mit Durchschnittswerten und Top-10-Ranking.
Zum Index für Digitale Barrierefreiheit →Wenn Ihre Praxis mehr als 10 Mitarbeiter hat oder über 2 Mio. € Jahresumsatz erzielt und digitale Dienste für Patienten anbietet (z.B. Online-Terminbuchung), dann ja.
Ja, Kliniken und Krankenhäuser überschreiten in der Regel die Schwellenwerte deutlich. Alle patientengerichteten digitalen Dienste müssen barrierefrei sein.
Patientenportale fallen als digitale Dienstleistungen direkt unter das BFSG. Befundanzeige, Terminverwaltung und Kommunikation müssen WCAG-2.2-konform sein.
Ja, zum Download bereitgestellte Dokumente wie Befunde, Formulare oder Informationsblätter müssen barrierefrei sein (Tagged PDF).
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