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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien und Hansestadt Hamburg

https://datenschutz-hamburg.de
Öffentlicher Sektor & VerwaltungNicht BFSG-konformLevel A: 25/31 | Level AA: 23/24

Letzter Scan: 3. April 2026

Rang 1559 von 5029Branche:Rang 91 von 243in Öffentlicher Sektor & Verwaltung

Barrierefreiheits-Analyse: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien und Hansestadt Hamburg

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) agiert als unabhängige Aufsichtsbehörde in der Freien und Hansestadt Hamburg. Seine zentrale Aufgabe ist die Gewährleistung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit für alle Akteure in der Region. Dies umfasst die umfassende Beratung zu Datenschutz und Informationsfreiheit, die Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen sowie die Registrierung von Meldungen über Datenpannen. Der HmbBfDI dient als zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anliegen rund um den Schutz personenbezogener Daten und das Recht auf Informationszugang.

Zu den Kernprodukten und Dienstleistungen des HmbBfDI gehören neben der Beratung auch die Annahme und Verwaltung von An- und Abmeldungen von Datenschutzbeauftragten. Darüber hinaus veröffentlicht die Behörde regelmäßig Tätigkeitsberichte und Handreichungen zu aktuellen Themen, um Transparenz zu schaffen und Orientierung zu bieten. Digitale Dienstleistungen wie Online-Formulare für Beschwerden und Datenpannen sowie Online-Datenschutzsprechstunden ergänzen das Angebot und erleichtern den Zugang zu den Services. Die Website datenschutz-hamburg.de erreicht einen Compliance Score von 87/100 im Bereich der digitalen Barrierefreiheit, was eine gute Zugänglichkeit der digitalen Angebote unterstützt.

Die Zielgruppe des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist breit gefächert und umfasst Bürger, Unternehmen, Selbstständige, öffentliche Stellen und Organisationen in Hamburg. Auch der Bildungs- und Kulturbereich zählt zu den Adressaten der Angebote. Seit Juni 2025 sind die Bankenaufsichtsrechtlichen Anforderungen an die IT (BFSG) in Kraft. Im Kontext des BFSG ist der HmbBfDI relevant, da er als Aufsichtsbehörde die Einhaltung von Datenschutzstandards überprüft, insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzinstitute.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erfüllt Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien und Hansestadt Hamburg die Anforderungen des BFSG?
Mit einem Compliance Score von 87/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

87%Erster Scan

3. April 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

2 Punkte über dem Durchschnitt (85%)

Rang 1559 von 5029

Branchenvergleich

1 Punkte über dem Öffentlicher Sektor & Verwaltung (86%)

Rang 91 von 243 in Öffentlicher Sektor & Verwaltung

WCAG 2.2 Kriterien

48 von 55 Kriterien erfüllt

Level A25/31
Level AA23/24

Level A (25/31)

Level AA (23/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

4.1.2

Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.

1.1.1

Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.

2.4.4

Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".

1.4.3

Stellen Sie sicher, dass Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund hat.

1.3.1

Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.

IfDB-Badge

Betten Sie dieses Badge auf Ihrer Website ein, um Ihre Barrierefreiheit zu zeigen.

INDEX FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT TOP 100 04/2026 accessibleai.eu

Top 100 im Index für Digitale BarrierefreiheitDer Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien und Hansestadt Hamburg

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