Gemeinschaftspraxis Dr. med. Christina Schnur Dr. med. Stefan Schnur
http://www.dr-schnur.de (öffnet in neuem Tab)Letzter Scan: 2. Juni 2026
Barrierefreiheits-Analyse: Gemeinschaftspraxis Dr. med. Christina Schnur Dr. med. Stefan Schnur
Die Gemeinschaftspraxis von Dr. med. Christina Schnur und Dr. med. Stefan Schnur in München bietet eine umfassende hausärztliche Versorgung. Ihr Leistungsspektrum umfasst neben der Allgemeinmedizin auch spezialisierte Bereiche wie Naturheilverfahren und Sportmedizin. Patienten finden hier individuelle Vorsorgeuntersuchungen, Ultraschall und verschiedene naturheilkundliche Behandlungen. In der heutigen Zeit ist eine digitale Präsenz für medizinische Einrichtungen unerlässlich, um Patienten zu informieren, Sprechzeiten zu kommunizieren und den Zugang zu wichtigen Gesundheitsinformationen zu erleichtern. Diese digitale Entwicklung ermöglicht es der Praxis, ihre Patientenbasis effektiv zu erreichen und den Service zu optimieren.
Mit der Etablierung einer digitalen Präsenz rückt auch das Thema der digitalen Barrierefreiheit in den Fokus. Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten und Online-Anwendungen für alle Menschen nutzbar sind, unabhängig von körperlichen Einschränkungen oder technischen Voraussetzungen. Dies umfasst die Gestaltung von Inhalten, die von Screenreadern erfasst werden können, die Bereitstellung alternativer Texte für Bilder und eine intuitive Navigation. Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) stellen international anerkannte Standards dar, die als Maßstab für die Bewertung der digitalen Zugänglichkeit dienen.
Die Website der Gemeinschaftspraxis Dr. Schnur, gelistet im Index Digitale Barrierefreiheit (IfDB) von accessibleAI, weist aktuell einen WCAG Compliance Score von 0/100 auf. Dieser Wert deutet auf ein Potenzial zur Weiterentwicklung hinsichtlich der Einhaltung der WCAG-Standards hin. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit Juni 2025 und betrifft primär Produkte und Dienstleistungen im E-Commerce-Bereich. Für die Gemeinschaftspraxis Dr. Schnur ist die direkte Relevanz des BFSG aufgrund ihres Fokus auf medizinische Dienstleistungen als gering einzustufen.
Die Gewährleistung digitaler Barrierefreiheit ist für eine medizinische Praxis von Bedeutung, um sicherzustellen, dass alle Patienten, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen erhalten. Eine barrierefreie digitale Präsenz unterstützt die Inklusion und ermöglicht es der Praxis, ihre Fürsorgepflicht auch im digitalen Raum umfassend zu erfüllen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der digitalen Angebote unter Berücksichtigung von Barrierefreiheitsaspekten ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Patientenerfahrung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie gut ist Gemeinschaftspraxis Dr. med. Christina Schnur Dr. med. Stefan Schnur aufgestellt?
- Mit einem accessibleAI Score von 91/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
2. Juni 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
8 Punkte über dem Durchschnitt (83%)
Rang 2117 von 13873
Branchenvergleich
7 Punkte über dem Gesundheit & Medizin (84%)
Rang 558 von 3267 in Gesundheit & Medizin
BFSG-Anforderungen für Gesundheit & Medizin: Welche Pflichten gelten konkret in dieser Branche, welche digitalen Prozesse müssen barrierefrei sein und wie sieht ein realistischer Fahrplan aus?
Zum Branchen-Guide →WCAG 2.2 Kriterien
50 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 27/31 |
| Level AA | 23/24 |
Level A (27/31)
Level AA (23/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
- 2.4.4
- Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
- 1.3.1
- Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
- 1.1.1
- Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
- 1.4.11
- Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.
- 4.1.2
- Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.