Zahnarztpraxis Dres. Neunhoeffer
https://www.dres-neunhoeffer.de (öffnet in neuem Tab)Letzter Scan: 1. Juni 2026
Barrierefreiheits-Analyse: Zahnarztpraxis Dres. Neunhoeffer
Die Zahnarztpraxis Dres. Neunhoeffer, 1959 in München-Bogenhausen gegründet und seit 2012 von Dr. Anna Katharina und Dr. Leonhard Neunhoeffer geführt, bietet ein umfassendes Spektrum an zahnmedizinischen Leistungen. Das Angebot richtet sich an Privat- und Kassenpatienten, die hochwertige Behandlungen und Prophylaxe suchen. Zu den Kernleistungen zählen Zahnimplantate, Oralchirurgie, hochwertiger Zahnersatz, ästhetische Zahnheilkunde sowie umfassende Prophylaxemaßnahmen. Die Praxis legt Wert auf moderne Behandlungstechniken und eine patientenorientierte Betreuung im Gesundheitswesen.
Der barrierefreie Zugang zu diesen zahnmedizinischen Angeboten ist sowohl aus Nutzersicht als auch aus Unternehmenssicht von Bedeutung. Für Patienten bedeutet Barrierefreiheit die Möglichkeit, sich umfassend über Behandlungsoptionen zu informieren, Termine anzufragen und die Praxisräume ohne Einschränkungen zu erreichen. Dies ist besonders relevant für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Seh- oder Hörbehinderungen, die auf zugängliche Informationen und Dienstleistungen angewiesen sind, um ihre Gesundheitsversorgung eigenständig zu organisieren. Aus Unternehmenssicht ermöglicht Barrierefreiheit der Zahnarztpraxis Dres. Neunhoeffer, alle potenziellen Patienten zu erreichen und eine breitere Zielgruppe anzusprechen. Eine zugängliche Praxis fördert zudem ein positives Image und unterstreicht den Anspruch auf eine umfassende Patientenbetreuung.
Im digitalen Bereich bietet die Praxis Informationen über ihre Leistungen und die Möglichkeit zur Online-Terminanfrage mit anschließender Rückrufbestätigung. Die Gewährleistung der digitalen Barrierefreiheit für solche Online-Dienste ist im Gesundheitsbereich besonders wichtig, da sie den ersten Kontaktpunkt für viele Patienten darstellt. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und legt Standards für die Zugänglichkeit digitaler Produkte und Dienstleistungen fest. Für Anbieter im Gesundheitswesen bedeutet dies, dass ihre digitalen Angebote konform sein müssen, um allen Nutzern einen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen.
Die Website der Zahnarztpraxis Dres. Neunhoeffer wurde im Rahmen des Index Digitale Barrierefreiheit (IfDB) von accessibleAI analysiert. Dabei wurde ein WCAG-Compliance-Score von 82 von 100 Punkten ermittelt. Innerhalb der Branche Gesundheit belegt die Praxis damit Platz 1287 von 1946 analysierten Unternehmen. Dieser Score spiegelt den aktuellen Stand der digitalen Zugänglichkeit wider und ist ein Indikator für die Bemühungen, Informationen und Dienste für ein breites Publikum verfügbar zu machen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie gut ist Zahnarztpraxis Dres. Neunhoeffer aufgestellt?
- Mit einem accessibleAI Score von 82/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
1. Juni 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
2 Punkte unter dem Durchschnitt (84%)
Rang 8154 von 13546
Branchenvergleich
2 Punkte unter dem Gesundheit & Medizin (84%)
Rang 1980 von 3147 in Gesundheit & Medizin
BFSG-Anforderungen für Gesundheit & Medizin: Welche Pflichten gelten konkret in dieser Branche, welche digitalen Prozesse müssen barrierefrei sein und wie sieht ein realistischer Fahrplan aus?
Zum Branchen-Guide →WCAG 2.2 Kriterien
45 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 23/31 |
| Level AA | 22/24 |
Level A (23/31)
Level AA (22/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
- 2.4.4
- Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
- 1.3.1
- Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
- 1.1.1
- Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
- 1.4.11
- Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.
- 4.1.2
- Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.