Einzelpraxis Dr. med. Mohamed Al-Asad
http://www.frauenheilkunde-bielefeld.com (öffnet in neuem Tab)Letzter Scan: 5. Juni 2026
Barrierefreiheits-Analyse: Einzelpraxis Dr. med. Mohamed Al-Asad
Die Gesundheitsbranche spielt eine fundamentale Rolle in jeder Gesellschaft, indem sie präventive, diagnostische und therapeutische Leistungen bereitstellt, die das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Menschen maßgeblich beeinflussen. Innerhalb dieses Sektors bietet die Einzelpraxis von Dr. med. Mohamed Al-Asad an zwei Standorten in Bielefeld (Schildesche und Brackwede) umfassende gynäkologische Betreuung und Geburtshilfe an. Das Leistungsangebot umfasst Frauenheilkunde, gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen sowie offene Sprechzeiten, um Patientinnen eine moderne frauenärztliche Versorgung zugänglich zu machen.
Die digitale Zugänglichkeit von Gesundheitsinformationen und -diensten ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, die benötigte Unterstützung erhalten können. Eine barrierefreie Online-Präsenz ermöglicht es beispielsweise Patientinnen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen, Termine zu vereinbaren, Informationen über Behandlungen abzurufen oder sich über Vorsorgemaßnahmen zu informieren. Dies trägt dazu bei, die Chancengleichheit beim Zugang zu essenziellen Gesundheitsleistungen zu fördern.
Im Kontext der digitalen Barrierefreiheit wurde die Website der Einzelpraxis Dr. med. Mohamed Al-Asad (http://www.frauenheilkunde-bielefeld.com/) von accessibleAI analysiert. Die Analyse ergab einen WCAG-Compliance-Score von 0/100. Dieser Wert deutet darauf hin, dass die Website derzeit nicht den gängigen Richtlinien für digitale Barrierefreiheit (WCAG) entspricht und somit für Nutzer mit bestimmten Einschränkungen Herausforderungen bei der Nutzung darstellen kann. Die Umsetzung von Barrierefreiheitsstandards kann dazu beitragen, die Reichweite der Praxis zu erweitern und allen Patientinnen einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Leistungen zu ermöglichen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und gilt für bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen. Für die Einzelpraxis Dr. med. Mohamed Al-Asad ist das BFSG relevant, falls sie digitale Dienstleistungen anbietet, die unter die Definition des Gesetzes fallen, oder wenn sie Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel an Patientinnen abgibt, die nicht direkt zur medizinischen Behandlung gehören, wie zum Beispiel Proben oder Produkte für Schwangerschaft und Stillzeit. Die Einhaltung dieser Standards ist ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung einer inklusiven Gesundheitsversorgung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie gut ist Einzelpraxis Dr. med. Mohamed Al-Asad aufgestellt?
- Mit einem accessibleAI Score von 78/100 sind noch Optimierungen empfehlenswert.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
5. Juni 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
6 Punkte unter dem Durchschnitt (84%)
Rang 10110 von 13483
Branchenvergleich
6 Punkte unter dem Gesundheit & Medizin (84%)
Rang 2366 von 3126 in Gesundheit & Medizin
BFSG-Anforderungen für Gesundheit & Medizin: Welche Pflichten gelten konkret in dieser Branche, welche digitalen Prozesse müssen barrierefrei sein und wie sieht ein realistischer Fahrplan aus?
Zum Branchen-Guide →WCAG 2.2 Kriterien
43 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 25/31 |
| Level AA | 18/24 |
Level A (25/31)
Level AA (18/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
- 1.1.1
- Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
- 1.4.11
- Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.
- 1.3.1
- Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
- 1.4.3
- Stellen Sie sicher, dass Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund hat.
- 2.4.4
- Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".