HWS Holding Verwaltungs GmbH & Co. KG | Steuerberater in Stuttgart
https://www.hws.de (öffnet in neuem Tab)Letzter Scan: 5. Juni 2026
Barrierefreiheits-Analyse: HWS Holding Verwaltungs GmbH & Co. KG | Steuerberater in Stuttgart
Die HWS Holding Verwaltungs GmbH & Co. KG, eine 1923 gegründete Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, bietet umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung an. Mit über 550 Mitarbeitern richtet sich das Unternehmen primär an mittelständische Unternehmen. Im digitalen Raum präsentiert sich HWS über ihre Website hws.de, die als zentrale Informationsplattform dient. Diese digitale Präsenz richtet sich an bestehende Mandanten, potenzielle Neukunden, Bewerber sowie an die interessierte Öffentlichkeit, um einen Überblick über das Leistungsportfolio und die Unternehmensphilosophie zu geben. Ergänzend dazu sind für eine moderne Kanzlei dieser Größe sichere digitale Mandantenportale oder Tools zum Datenaustausch üblich, die den effizienten und vertraulichen Austausch von Dokumenten und Informationen ermöglichen.
Digitale Barrierefreiheit spielt für Angebote dieser Art eine Rolle, um einen diskriminierungsfreien Zugang zu Informationen und Dienstleistungen zu gewährleisten. Eine barrierefreie Gestaltung der Website und potenzieller Mandantenportale ermöglicht es allen Nutzern, unabhängig von individuellen Einschränkungen, die Inhalte zu erfassen und Funktionen zu bedienen. Dies betrifft beispielsweise die Lesbarkeit von Texten, die Bedienbarkeit mit assistiven Technologien oder die Strukturierung von Formularen. Für ein Unternehmen, das Professionalität und umfassenden Service in den Vordergrund stellt, trägt die Berücksichtigung digitaler Barrierefreiheit dazu bei, die Erreichbarkeit für eine breite Nutzerbasis zu sichern und die Nutzererfahrung zu optimieren.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft und zielt darauf ab, digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher zugänglicher zu machen. Obwohl HWS als B2B-Dienstleister nicht direkt unter die Verbraucherdefinition des BFSG fällt, können die Prinzipien der digitalen Barrierefreiheit auch für B2B-Angebote relevant sein, um die Zugänglichkeit für alle Geschäftspartner und Mitarbeiter zu gewährleisten. Eine Bewertung der digitalen Barrierefreiheit der Website hws.de durch accessibleAI ergab einen Compliance Score von 0 von 100 Punkten im Branchenkontext der Finanzdienstleistungen. Dieser Wert gibt einen Ausgangspunkt für die Betrachtung der aktuellen Zugänglichkeit der digitalen Angebote.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie gut ist HWS Holding Verwaltungs GmbH & Co. KG | Steuerberater in Stuttgart aufgestellt?
- Mit einem accessibleAI Score von 87/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
5. Juni 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
3 Punkte über dem Durchschnitt (84%)
Rang 4567 von 13779
Branchenvergleich
2 Punkte über dem Banken & Finanzdienstleistungen (85%)
Rang 193 von 496 in Banken & Finanzdienstleistungen
BFSG-Anforderungen für Banken & Finanzdienstleistungen: Welche Pflichten gelten konkret in dieser Branche, welche digitalen Prozesse müssen barrierefrei sein und wie sieht ein realistischer Fahrplan aus?
Zum Branchen-Guide →WCAG 2.2 Kriterien
48 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 25/31 |
| Level AA | 23/24 |
Level A (25/31)
Level AA (23/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
- 1.1.1
- Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
- 2.4.4
- Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
- 2.1.1
- Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.
- 4.1.2
- Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.
- 1.4.11
- Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.