Peter von Lauvenberg Steuerberater GmbH
https://lauvenberg.de (öffnet in neuem Tab)Letzter Scan: 4. Juni 2026
Barrierefreiheits-Analyse: Peter von Lauvenberg Steuerberater GmbH
Die Peter von Lauvenberg Steuerberater GmbH, gegründet 1979 mit Sitz in Bonn, bietet qualifizierte Beratung in steuerlichen, betriebswirtschaftlichen, handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Das Leistungsspektrum umfasst Kernbereiche wie Steuerberatung, Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Jahresabschlüsse sowie umfassende betriebswirtschaftliche Beratung. Die Gesellschaft richtet sich an eine breite Zielgruppe, darunter Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige aller Branchen und Größenordnungen sowie Privatpersonen. Der Fokus liegt auf proaktiven und erfolgsorientierten Lösungen, die den individuellen Bedürfnissen der Mandanten gerecht werden.
Für Dienstleistungen im Finanz- und Steuerbereich ist ein barrierefreier Zugang von Bedeutung, um allen Mandanten eine gleichberechtigte Informationsaufnahme und Interaktion zu ermöglichen. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung von Informationen über Leistungen, die Kommunikation mit der Kanzlei und den Zugang zu relevanten Dokumenten. Aus Nutzersicht gewährleistet Barrierefreiheit, dass Personen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, beispielsweise bei Seh- oder Höreinschränkungen, die komplexen Sachverhalte und notwendigen Schritte im Steuer- und Finanzwesen eigenständig erfassen können. Dies fördert die Selbstständigkeit und die effektive Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten.
Aus Unternehmenssicht trägt die Berücksichtigung von Barrierefreiheit dazu bei, die Reichweite der Dienstleistungen zu erweitern und eine inklusive Mandantenbasis zu schaffen. Eine zugängliche Gestaltung digitaler Angebote, wie der Unternehmenswebsite lauvenberg.de, kann die Nutzerfreundlichkeit für alle Besucher erhöhen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit Juni 2025 und fordert für bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen, die Verbrauchern zugänglich sind, Konformität mit Barrierefreiheitsstandards. Als Dienstleister, der sowohl B2B- als auch B2C-Kunden bedient, könnte die Peter von Lauvenberg Steuerberater GmbH von diesen Regelungen betroffen sein, falls digitale Dienstleistungen angeboten werden, die unter die Definition des Gesetzes fallen.
Im Index Digitale Barrierefreiheit (IfDB) von accessibleAI weist die Website der Peter von Lauvenberg Steuerberater GmbH einen Compliance Score von 0/100 auf. Dieser Wert deutet darauf hin, dass die Website zum Zeitpunkt der Messung die WCAG-Standards für digitale Barrierefreiheit nicht erfüllt. Die Branche Finanzen ist durch eine hohe Relevanz für präzise und verständliche Informationen gekennzeichnet, was die Bedeutung der Zugänglichkeit unterstreicht.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie gut ist Peter von Lauvenberg Steuerberater GmbH aufgestellt?
- Mit einem accessibleAI Score von 87/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
4. Juni 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
3 Punkte über dem Durchschnitt (84%)
Rang 4553 von 13719
Branchenvergleich
2 Punkte über dem Banken & Finanzdienstleistungen (85%)
Rang 191 von 492 in Banken & Finanzdienstleistungen
BFSG-Anforderungen für Banken & Finanzdienstleistungen: Welche Pflichten gelten konkret in dieser Branche, welche digitalen Prozesse müssen barrierefrei sein und wie sieht ein realistischer Fahrplan aus?
Zum Branchen-Guide →WCAG 2.2 Kriterien
48 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 28/31 |
| Level AA | 20/24 |
Level A (28/31)
Level AA (20/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
- 2.4.1
- Bieten Sie einen Skip-Link an, damit Nutzer direkt zum Hauptinhalt springen können.
- 1.4.11
- Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.
- 2.4.7
- Der Tastaturfokus muss immer sichtbar sein, z.B. durch einen deutlichen Rahmen.
- 1.3.1
- Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.