Wirtschaftsprüfer & Steuerberatung Markus Balle
http://www.markus-balle.de (öffnet in neuem Tab)Letzter Scan: 3. Juni 2026
Barrierefreiheits-Analyse: Wirtschaftsprüfer & Steuerberatung Markus Balle
Die Kanzlei von Markus Balle, einem Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater mit Sitz in Stuttgart-Vaihingen, bietet seit 2011 umfassende Beratungsleistungen an. Das Dienstleistungsportfolio umfasst Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Lohn- und Finanzbuchhaltung sowie Existenzgründungsberatung. Damit ist das Unternehmen fest im Sektor der Finanzdienstleistungen verankert, der sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittelständische Unternehmen bedient. In dieser Branche spielt die digitale Zugänglichkeit von Informationen und Dienstleistungen eine zunehmend wichtige Rolle.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und hat Auswirkungen auf eine Vielzahl von Unternehmen, insbesondere im Finanzsektor. Es verpflichtet Anbieter, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Für Unternehmen wie Markus Balle, die Finanzbuchhaltungsdienstleistungen und betriebswirtschaftliche Beratung anbieten, kann dies in zweierlei Hinsicht relevant sein: Einerseits könnten sie von Mandanten beauftragt werden, die selbst vom BFSG betroffen sind und Beratung zur Einhaltung der Anforderungen benötigen. Andererseits sind die eigenen digitalen Angebote, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, von den Bestimmungen des BFSG erfasst.
Im Kontext der Finanzbranche sind verschiedene Aspekte der digitalen Barrierefreiheit besonders relevant. Dies betrifft beispielsweise die Gestaltung von Online-Formularen für Anfragen oder die Übermittlung von Unterlagen, die Informationsportale auf Websites mit Details zu Dienstleistungen und Preisen sowie die Zugänglichkeit von digitalen Dokumenten wie Rechnungen oder Beratungsunterlagen. Eine barrierefreie Gestaltung stellt sicher, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, diese essenziellen Finanzinformationen und -dienste problemlos nutzen können.
Die Website von Markus Balle (http://www.markus-balle.de/) wurde im Rahmen des Index Digitale Barrierefreiheit von accessibleAI analysiert. Die Untersuchung ergab einen WCAG-Compliance Score von 0 von 100 Punkten. Dieser Wert gibt den aktuellen Stand der technischen Barrierefreiheit der digitalen Präsenz wieder und dient als Ausgangspunkt für mögliche Optimierungen im Sinne des BFSG und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie gut ist Wirtschaftsprüfer & Steuerberatung Markus Balle aufgestellt?
- Mit einem accessibleAI Score von 76/100 sind noch Optimierungen empfehlenswert.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
3. Juni 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
8 Punkte unter dem Durchschnitt (84%)
Rang 10806 von 13474
Branchenvergleich
9 Punkte unter dem Banken & Finanzdienstleistungen (85%)
Rang 404 von 470 in Banken & Finanzdienstleistungen
BFSG-Anforderungen für Banken & Finanzdienstleistungen: Welche Pflichten gelten konkret in dieser Branche, welche digitalen Prozesse müssen barrierefrei sein und wie sieht ein realistischer Fahrplan aus?
Zum Branchen-Guide →WCAG 2.2 Kriterien
42 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 22/31 |
| Level AA | 20/24 |
Level A (22/31)
Level AA (20/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
- 1.1.1
- Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
- 2.4.4
- Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
- 1.3.1
- Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
- 1.4.3
- Stellen Sie sicher, dass Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund hat.
- 1.4.11
- Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.