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Landesanstalt für Medien NRW

https://medienanstalt-nrw.de
Medien & VerlageNicht BFSG-konformLevel A: 28/31 | Level AA: 24/24

Letzter Scan: 3. April 2026

Rang 139 von 5370Branche:Rang 25 von 842in Medien & Verlage

Barrierefreiheits-Analyse: Landesanstalt für Medien NRW

Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM NRW) agiert als zentrale Aufsichts- und Förderinstitution für Medien in Nordrhein-Westfalen. Ihre Geschichte ist eng verbunden mit der Entwicklung der Medienlandschaft in der Region. Seit ihrer Gründung hat die LfM NRW die Aufgabe, die Medienvielfalt zu sichern, Medienkompetenz zu fördern und eine verantwortungsvolle Mediennutzung zu gewährleisten. Dies umfasst traditionelle Medien wie Radio und Fernsehen, aber auch die sich stetig wandelnde digitale Medienwelt.

Im Zuge der digitalen Transformation hat die LfM NRW ihre Tätigkeitsfelder kontinuierlich angepasst und erweitert. Sie befasst sich intensiv mit der Regulierung digitaler Inhalte, beispielsweise im Kampf gegen Hassrede und Desinformation, und führt Studien zur Mediennutzung durch, um aktuelle Entwicklungen zu verstehen. Die Förderung von Medienprojekten, die Demokratie und Zusammenhalt stärken, sowie Kampagnen zur Medienbildung sind weitere Schwerpunkte, die den Wandel der Mediennutzung und die Notwendigkeit digitaler Kompetenzen adressieren. Diese Anpassung stellt sicher, dass die LfM NRW auch im digitalen Zeitalter ihren Auftrag zur Gestaltung einer vielfältigen und sicheren Medienlandschaft erfüllt.

Die Relevanz digitaler Barrierefreiheit hat für die Landesanstalt für Medien NRW als öffentliche Einrichtung eine hohe Bedeutung. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und verpflichtet öffentliche Stellen zur Gewährleistung der Zugänglichkeit ihrer digitalen Angebote. Die Website der LfM NRW, medienanstalt-nrw.de, weist einen Compliance Score von 95/100 auf. Dies unterstreicht das Bestreben, Informationen und Dienste für alle Nutzer zugänglich zu machen. Die Auseinandersetzung mit digitaler Barrierefreiheit ist für eine Institution, die sich mit Medienzugang und -nutzung befasst, von grundlegender Bedeutung, um Inklusion in der digitalen Gesellschaft zu fördern.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erfüllt Landesanstalt für Medien NRW die Anforderungen des BFSG?
Mit einem Compliance Score von 95/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

95%Erster Scan

3. April 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

10 Punkte über dem Durchschnitt (85%)

Rang 139 von 5370

Branchenvergleich

10 Punkte über dem Medien & Verlage (85%)

Rang 25 von 842 in Medien & Verlage

WCAG 2.2 Kriterien

52 von 55 Kriterien erfüllt

Level A28/31
Level AA24/24

Level A (28/31)

Level AA (24/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1

Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.

2.4.4

Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".

4.1.2

Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.

IfDB-Badge

Betten Sie dieses Badge auf Ihrer Website ein, um Ihre Barrierefreiheit zu zeigen.

INDEX FÜR DIGITALE BARRIEREFREIHEIT TOP 100 04/2026 accessibleai.eu

Top 100 im Index für Digitale BarrierefreiheitLandesanstalt für Medien NRW

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