mühlbacher gruhler & koll. Steuerberatungsgesellschaft PartmbB
http://www.mgk-steuerberater.de (öffnet in neuem Tab)Letzter Scan: 16. Juni 2026
Barrierefreiheits-Analyse: mühlbacher gruhler & koll. Steuerberatungsgesellschaft PartmbB
Die mühlbacher gruhler & koll. Steuerberatungsgesellschaft PartmbB mit Sitz in Freiburg bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich der Steuerberatung an. Das Leistungsspektrum richtet sich an eine breite Zielgruppe, die sowohl Unternehmen, Kleinunternehmer und Startups als auch Privatpersonen und Existenzgründer umfasst. Zu den Kernangeboten zählen die klassische Steuerberatung, die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, die Finanzbuchhaltung sowie die digitale Buchhaltung. Hierbei kommen gängige Softwarelösungen wie DATEV, Addison, Lexware, Lexoffice und SAP zum Einsatz. Ergänzend dazu bietet die Gesellschaft betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung an, um Mandanten in strategischen und operativen Fragen zu unterstützen.
Der barrierefreie Zugang zu diesen spezifischen Dienstleistungen ist aus Nutzersicht von erheblicher Bedeutung. Steuerberatung beinhaltet die Kommunikation komplexer Sachverhalte und die Bereitstellung sensibler Finanzinformationen. Für alle Mandanten, unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ist es entscheidend, Steuererklärungen verstehen, digitale Buchhaltungsdaten einsehen und Beratungsgespräche effektiv führen zu können. Ein barrierefreies digitales Angebot ermöglicht es beispielsweise Personen mit Seheinschränkungen, Informationen mittels Screenreadern zu erfassen, oder Nutzern mit motorischen Einschränkungen, Formulare und Anwendungen per Tastatur zu bedienen. Dies gewährleistet eine gleichberechtigte Teilhabe am Zugang zu essenziellen Finanz- und Steuerdienstleistungen.
Aus Unternehmenssicht trägt Barrierefreiheit zur Erweiterung des Kundenkreises und zur Sicherstellung der Compliance bei. Als Steuerberatungsgesellschaft, die Finanzbuchhaltung und digitale Buchhaltung anbietet, verarbeitet mühlbacher gruhler & koll. Finanzdaten ihrer Mandanten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit Juni 2025 in Kraft ist, fordert Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucher bestimmt sind. Die Website von mühlbacher gruhler & koll. weist im Index Digitale Barrierefreiheit von accessibleAI einen Compliance Score von 0/100 auf. Die Berücksichtigung von Barrierefreiheitsstandards ermöglicht es dem Unternehmen, eine breitere Mandantschaft zu erreichen und die gesetzlichen Anforderungen im digitalen Raum zu erfüllen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie gut ist mühlbacher gruhler & koll. Steuerberatungsgesellschaft PartmbB aufgestellt?
- Mit einem accessibleAI Score von 89/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
16. Juni 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
6 Punkte über dem Durchschnitt (83%)
Rang 3292 von 13883
Branchenvergleich
4 Punkte über dem Banken & Finanzdienstleistungen (85%)
Rang 139 von 496 in Banken & Finanzdienstleistungen
BFSG-Anforderungen für Banken & Finanzdienstleistungen: Welche Pflichten gelten konkret in dieser Branche, welche digitalen Prozesse müssen barrierefrei sein und wie sieht ein realistischer Fahrplan aus?
Zum Branchen-Guide →WCAG 2.2 Kriterien
49 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 25/31 |
| Level AA | 24/24 |
Level A (25/31)
Level AA (24/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
- 1.1.1
- Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
- 2.4.4
- Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
- 1.3.1
- Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
- 4.1.2
- Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.
- 2.1.1
- Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.