ÜBAG Dr. Renard & Kollegen
http://www.praxis-renard.de (öffnet in neuem Tab)Letzter Scan: 9. Juni 2026
Barrierefreiheits-Analyse: ÜBAG Dr. Renard & Kollegen
Das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) Dr. Renard & Kollegen bietet an zehn Standorten in der Metropolregion Nürnberg ein breites Spektrum an ambulanten medizinischen Leistungen. Zum Angebot gehören Fachbereiche wie Allgemeinmedizin, Gastroenterologie, Diabetologie, Kardiologie, Neurologie, Onkologie und Betriebsmedizin. Die Kernleistungen umfassen die hausärztliche Versorgung, spezialisierte Diagnostik und Therapie in der Gastroenterologie, Diabetologie und Kardiologie sowie die betriebsmedizinische Betreuung von Unternehmen. Die Zielgruppe ist entsprechend vielfältig und reicht von Privatpersonen, die eine umfassende medizinische Versorgung benötigen, bis hin zu Unternehmen, die auf betriebsmedizinische Dienstleistungen angewiesen sind.
Der Zugang zu medizinischen Informationen und Dienstleistungen ist für alle Menschen von grundlegender Bedeutung. Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies die Möglichkeit, sich über Symptome und Behandlungsoptionen zu informieren, Termine zu vereinbaren oder digitale Services wie die Online-Bestellung von Rezepten und Überweisungen zu nutzen. Ein barrierefreier Zugang zu diesen Angeboten stellt sicher, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten – beispielsweise mit Seh- oder Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen – diese essenziellen Informationen und Dienste selbstständig und gleichberechtigt nutzen können. Dies fördert die Gesundheitskompetenz und ermöglicht eine aktive Teilnahme am eigenen Behandlungsprozess.
Aus Unternehmenssicht ist die digitale Barrierefreiheit ein wichtiger Aspekt der Servicequalität und der rechtlichen Compliance. Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, welches Unternehmen dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Für ein Medizinisches Versorgungszentrum wie das MVZ Dr. Renard & Kollegen, das eine Website mit digitalen Diensten wie Online-Bestellungen betreibt, bedeutet dies, dass die digitalen Schnittstellen den Anforderungen des Gesetzes entsprechen müssen. Eine barrierefreie Gestaltung erweitert die Reichweite der digitalen Angebote und stellt sicher, dass alle potenziellen Patientinnen und Patienten sowie Unternehmenskunden die Leistungen des MVZ uneingeschränkt in Anspruch nehmen können. Die Website des MVZ Dr. Renard & Kollegen weist laut einer Analyse des Index Digitale Barrierefreiheit (IfDB) von accessibleAI einen Compliance Score von 0/100 auf.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie gut ist ÜBAG Dr. Renard & Kollegen aufgestellt?
- Mit einem accessibleAI Score von 69/100 sind noch Optimierungen empfehlenswert.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
9. Juni 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
15 Punkte unter dem Durchschnitt (84%)
Rang 12505 von 13411
Branchenvergleich
15 Punkte unter dem Gesundheit & Medizin (84%)
Rang 2913 von 3119 in Gesundheit & Medizin
BFSG-Anforderungen für Gesundheit & Medizin: Welche Pflichten gelten konkret in dieser Branche, welche digitalen Prozesse müssen barrierefrei sein und wie sieht ein realistischer Fahrplan aus?
Zum Branchen-Guide →WCAG 2.2 Kriterien
38 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 20/31 |
| Level AA | 18/24 |
Level A (20/31)
Level AA (18/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
- 1.1.1
- Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
- 2.4.4
- Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
- 1.4.11
- Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.
- 1.3.1
- Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
- 2.4.1
- Bieten Sie einen Skip-Link an, damit Nutzer direkt zum Hauptinhalt springen können.