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sprd.net AG

https://www.spreadshirt.de (öffnet in neuem Tab)
E-Commerce & EinzelhandelPotenzielle BarrierenLevel A: 23/31 | Level AA: 20/24

Letzter Scan: 24. März 2026

Rang 4756 von 5643Branche:Rang 315 von 425in E-Commerce & Einzelhandel

Barrierefreiheits-Analyse: sprd.net AG

Die sprd.net AG, bekannt durch ihre Marke Spreadshirt, betreibt eine etablierte Online-Plattform für den Druck und Verkauf von individuell gestaltbaren Textilien und Accessoires. Das Angebot umfasst eine breite Palette von Produkten wie T-Shirts, Hoodies, Pullover, bestickte Caps, Tassen und Babykleidung. Die Zielgruppe ist vielfältig: Endkunden können eigene Designs hochladen oder aus einem bestehenden Sortiment wählen, um personalisierte Artikel zu kaufen. Gleichzeitig richtet sich die Plattform an Designer und Unternehmen, die eigene Shops eröffnen, Designs verkaufen oder Merchandising-Artikel erstellen möchten. Als E-Commerce- und Social-Commerce-Anbieter ist die sprd.net AG im Bereich der personalisierten Produkte und Print-on-Demand-Dienstleistungen tätig.

Für eine Plattform, die auf individuelle Gestaltung und den Online-Verkauf von Produkten spezialisiert ist, spielt digitale Barrierefreiheit eine entscheidende Rolle. Aus Nutzersicht ermöglicht ein barrierefreier Zugang Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, die Designer-Tools zu nutzen, Produktinformationen zu erfassen, Bestellungen aufzugeben und den gesamten Kaufprozess eigenständig zu durchlaufen. Dies schließt die Bedienung mit assistiven Technologien und die klare Darstellung von Inhalten ein. Aus Unternehmenssicht erweitert Barrierefreiheit die Reichweite der Plattform erheblich, da sie ein breiteres Publikum anspricht. Sie trägt zudem zur Verbesserung der allgemeinen Nutzerfreundlichkeit bei und stärkt das Markenimage als inklusiver Anbieter, der allen Kunden einen gleichberechtigten Zugang zu seinen Dienstleistungen ermöglicht.

Die Relevanz der digitalen Barrierefreiheit für die sprd.net AG wird auch durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) unterstrichen, das seit Juni 2025 in Kraft ist. Als Anbieter von Waren und digitalen Dienstleistungen über eine Online-Plattform ist das Unternehmen dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass seine digitalen Angebote den Anforderungen an die Barrierefreiheit entsprechen, insbesondere im Hinblick auf die Zugänglichkeit der Produktinformationen und des Bestellprozesses. Eine Analyse der Website https://www.spreadshirt.de/ im Rahmen des Index Digitale Barrierefreiheit (IfDB) von accessibleAI ergab einen Compliance Score von 78 von 100 Punkten in der Branche E-Commerce. Damit liegt die sprd.net AG auf Platz 133 von 260 analysierten Unternehmen in dieser Branche. Dieser Score zeigt eine solide Basis, weist aber auch auf Potenziale zur weiteren Optimierung der digitalen Zugänglichkeit hin.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie gut ist sprd.net AG aufgestellt?
Mit einem accessibleAI Score von 78/100 sind noch Optimierungen empfehlenswert.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

2 Messpunkte

-7% gesamt

Einordnung

Gesamtvergleich

7 Punkte unter dem Durchschnitt (85%)

Rang 4756 von 5643

Branchenvergleich

5 Punkte unter dem E-Commerce & Einzelhandel (83%)

Rang 315 von 425 in E-Commerce & Einzelhandel

E-Commerce & Einzelhandel in Leipzig: durchschnittlicher Score 85 über 5 gelistete Profile.

BFSG-Anforderungen für E-Commerce & Einzelhandel: Welche Pflichten gelten konkret in dieser Branche, welche digitalen Prozesse müssen barrierefrei sein und wie sieht ein realistischer Fahrplan aus?

Zum Branchen-Guide →
Regionaler Vergleich: Wie andere E-Commerce & Einzelhandel-Profile in Sachsen abschneiden (anonyme Score-Ranges).Zum regionalen E-Commerce & Einzelhandel-Cluster →

WCAG 2.2 Kriterien

43 von 55 Kriterien erfüllt

Level A23/31
Level AA20/24

Level A (23/31)

Level AA (20/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

2.4.1
Bieten Sie einen Skip-Link an, damit Nutzer direkt zum Hauptinhalt springen können.
2.4.7
Der Tastaturfokus muss immer sichtbar sein, z.B. durch einen deutlichen Rahmen.
1.1.1
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
2.4.4
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
2.1.1
Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.