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Steuerkanzlei Greif

https://www.steuerkanzlei-greif.de (öffnet in neuem Tab)
Banken & FinanzdienstleistungenPotenzielle BarrierenLevel A: 27/31 | Level AA: 22/24

Letzter Scan: 17. Juli 2026

Rang 3381 von 15030Branche:Rang 140 von 536in Banken & Finanzdienstleistungen

Barrierefreiheits-Analyse: Steuerkanzlei Greif

Die Steuerkanzlei Greif, gegründet 1992 mit Sitz in Königsbrunn, bietet umfassende steuerliche Dienstleistungen für Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen an. Zum Kernangebot gehören Steuerberatung, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, die Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen. Das Unternehmen legt Wert auf individuelle Beratung und ein vertrauensvolles Verhältnis zu seinen Mandanten. Diese Dienstleistungen sind essenziell für die finanzielle Planung und Compliance der Zielgruppen, die von Einzelpersonen bis zu komplexeren Unternehmensstrukturen reichen.

Der barrierefreie Zugang zu diesen spezifischen Angeboten ist aus Nutzersicht von Bedeutung, da er allen Mandanten ermöglicht, ihre steuerlichen Angelegenheiten eigenständig und sicher zu regeln. Dies umfasst die Möglichkeit, Informationen zu verstehen, Dokumente einzureichen und mit der Kanzlei zu kommunizieren, unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Mandanten mit visuellen Beeinträchtigungen benötigen beispielsweise eine Website, die mit Screenreadern kompatibel ist, während Personen mit motorischen Einschränkungen auf eine vollständig per Tastatur bedienbare Navigation angewiesen sind. Ein barrierefreies Angebot gewährleistet, dass jeder Mandant gleichberechtigten Zugang zu wichtigen Finanz- und Steuerinformationen erhält und die notwendigen Schritte zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten unternehmen kann.

Aus Unternehmenssicht trägt die digitale Barrierefreiheit dazu bei, die gesamte potenzielle Mandantschaft zu erreichen und den Serviceanspruch der Kanzlei zu untermauern. Eine zugängliche digitale Präsenz signalisiert Inklusivität und Professionalität. Obwohl die Steuerkanzlei Greif als Dienstleister für Steuerberatung und Buchhaltung nicht direkt vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen ist, da sie keine verpackten Waren in Verkehr bringt, könnte sie Mandanten beraten, die ihrerseits vom BFSG betroffen sind. Die Relevanz digitaler Barrierefreiheit im Finanzsektor wächst stetig, da digitale Kanäle für die Interaktion mit Mandanten immer wichtiger werden. Die Website der Steuerkanzlei Greif weist auf Basis einer WCAG-Analyse einen Compliance Score von 0/100 auf, was auf Potenziale im Bereich der digitalen Zugänglichkeit hinweist.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie gut ist Steuerkanzlei Greif aufgestellt?
Mit einem accessibleAI Score von 89/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

89%Erster Scan

17. Juli 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

6 Punkte über dem Durchschnitt (83%)

Rang 3381 von 15030

Branchenvergleich

5 Punkte über dem Banken & Finanzdienstleistungen (84%)

Rang 140 von 536 in Banken & Finanzdienstleistungen

BFSG-Anforderungen für Banken & Finanzdienstleistungen: Welche Pflichten gelten konkret in dieser Branche, welche digitalen Prozesse müssen barrierefrei sein und wie sieht ein realistischer Fahrplan aus?

Zum Branchen-Guide →

WCAG 2.2 Kriterien

49 von 55 Kriterien erfüllt

Level A27/31
Level AA22/24

Level A (27/31)

Level AA (22/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
1.4.3
Stellen Sie sicher, dass Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund hat.
2.4.4
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
1.3.1
Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
1.4.11
Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.