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Steuerkanzlei Konerding & Thomas Steuerberater PartG mbB

http://www.steuerkanzlei-konerding-thomas.de (öffnet in neuem Tab)
Banken & FinanzdienstleistungenPotenzielle BarrierenLevel A: 26/31 | Level AA: 23/24

Letzter Scan: 1. Juni 2026

Rang 2678 von 9531Branche:Rang 114 von 344in Banken & Finanzdienstleistungen

Barrierefreiheits-Analyse: Steuerkanzlei Konerding & Thomas Steuerberater PartG mbB

Die Steuerkanzlei Konerding & Thomas Steuerberater PartG mbB, gegründet 2001 in München, bietet ein breites Spektrum an Steuerberatungsleistungen für Unternehmen und Privatpersonen. Dazu gehören unter anderem Jahresabschlüsse, Einkommensteuererklärungen und Gestaltungsberatung. Um die Zusammenarbeit mit ihren Mandanten effizient zu gestalten, setzt die Kanzlei auf digitale Lösungen. Ihre Online-Präsenz umfasst eine Website, die als zentrale Informationsplattform dient. Ergänzend dazu werden digitale Dienste wie „DATEV Digitale Kanzlei“ und „Unternehmen Online“ genutzt, um den Austausch von Dokumenten und Daten zu vereinfachen.

Diese digitalen Angebote richten sich an eine vielfältige Nutzergruppe. Geschäftskunden, von Gründern bis zu etablierten Unternehmen, nutzen die Plattformen für die Abwicklung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und anderen unternehmensrelevanten Steuerfragen. Privatpersonen profitieren von den digitalen Möglichkeiten bei der Einkommensteuererklärung oder der Beratung zu Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Bereitstellung dieser Dienste über digitale Kanäle ist entscheidend, um allen Mandanten einen einfachen und zeitgemäßen Zugang zu ihren steuerlichen Angelegenheiten zu ermöglichen.

Digitale Barrierefreiheit spielt für Angebote im Finanz- und Steuerbereich eine wichtige Rolle. Sie stellt sicher, dass alle Nutzer, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, die digitalen Dienste der Kanzlei uneingeschränkt nutzen können. Dies umfasst den Zugang zu wichtigen Informationen auf der Website sowie die Nutzung von Mandantenportalen für die sichere Übermittlung sensibler Daten. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Dienstleister wie Steuerkanzleien, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Die Website der Steuerkanzlei Konerding & Thomas, die im Finanzsektor tätig ist, weist einen WCAG-Compliance-Score von 0 von 100 Punkten auf, wie eine Analyse von accessibleAI zeigt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie gut ist Steuerkanzlei Konerding & Thomas Steuerberater PartG mbB aufgestellt?
Mit einem accessibleAI Score von 89/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

89%Erster Scan

1. Juni 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

3 Punkte über dem Durchschnitt (86%)

Rang 2678 von 9531

Branchenvergleich

3 Punkte über dem Banken & Finanzdienstleistungen (86%)

Rang 114 von 344 in Banken & Finanzdienstleistungen

Banken & Finanzdienstleistungen in München: durchschnittlicher Score 86 über 25 gelistete Profile.

BFSG-Anforderungen für Banken & Finanzdienstleistungen: Welche Pflichten gelten konkret in dieser Branche, welche digitalen Prozesse müssen barrierefrei sein und wie sieht ein realistischer Fahrplan aus?

Zum Branchen-Guide →
Regionaler Vergleich: Wie andere Banken & Finanzdienstleistungen-Profile in Bayern abschneiden (anonyme Score-Ranges).Zum regionalen Banken & Finanzdienstleistungen-Cluster →

WCAG 2.2 Kriterien

49 von 55 Kriterien erfüllt

Level A26/31
Level AA23/24

Level A (26/31)

Level AA (23/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
2.4.4
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
2.4.1
Bieten Sie einen Skip-Link an, damit Nutzer direkt zum Hauptinhalt springen können.
1.3.1
Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
1.4.11
Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.