Lohnsteuerhilfeverein Steuerring
https://www.steuerring.de/arbeitnehmer-steuererklaerung/buero-berlin-spandau/berlin-spandau-siemensstadt.html (öffnet in neuem Tab)Letzter Scan: 8. Juli 2026
Barrierefreiheits-Analyse: Lohnsteuerhilfeverein Steuerring
Der Lohnsteuerhilfeverein Steuerring, gegründet 1969, bietet seinen Mitgliedern umfassende Unterstützung bei der Einkommensteuererklärung und ganzjährige steuerliche Beratung. Als einer der größten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands richtet sich das Angebot an eine breite Zielgruppe, darunter Arbeitnehmer, Rentner, Beamte und Auszubildende. Im digitalen Bereich stellt der Steuerring primär seine Website zur Verfügung. Diese dient als zentrale Informationsplattform und ermöglicht Nutzern, über einen Beitragsrechner den voraussichtlichen Mitgliedsbeitrag zu ermitteln. Zudem sind hier Kontaktmöglichkeiten per E-Mail und Telefon für die zahlreichen Beratungsstellen, wie die in Berlin-Spandau-Siemensstadt, aufgeführt. Ein Webshop, ein separates Mitgliederportal oder eine spezifische App sind im Kontext der digitalen Angebote des Steuerrings nicht explizit ausgewiesen.
Für Finanzdienstleister wie den Lohnsteuerhilfeverein Steuerring spielt digitale Barrierefreiheit eine wesentliche Rolle. Sie stellt sicher, dass alle Nutzergruppen, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen erhalten. Dies betrifft beispielsweise Menschen mit Seh- oder Höreinschränkungen, motorischen Beeinträchtigungen oder kognitiven Einschränkungen. Eine barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote ermöglicht es diesen Personengruppen, sich eigenständig über steuerliche Themen zu informieren und Kontakt aufzunehmen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Dies gilt auch für Finanzdienstleistungen, um Transparenz und Verständlichkeit für alle Verbraucher zu gewährleisten.
Die Website des Lohnsteuerhilfevereins Steuerring wurde im Rahmen des Index Digitale Barrierefreiheit (IfDB) von accessibleAI hinsichtlich ihrer WCAG-Konformität analysiert. Dabei wurde ein Compliance Score von 0 von 100 Punkten ermittelt. Dieser Score gibt den aktuellen Stand der technischen Barrierefreiheit nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) an. Die Berücksichtigung von Barrierefreiheitsstandards ist für die Branche der Finanzdienstleistungen von Bedeutung, um eine umfassende und gleichberechtigte Erreichbarkeit aller potenziellen Mitglieder zu gewährleisten und den gesetzlichen Anforderungen des BFSG zu entsprechen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie gut ist Lohnsteuerhilfeverein Steuerring aufgestellt?
- Mit einem accessibleAI Score von 65/100 sind noch Optimierungen empfehlenswert.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
8. Juli 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
18 Punkte unter dem Durchschnitt (83%)
Rang 13944 von 14853
Branchenvergleich
19 Punkte unter dem Banken & Finanzdienstleistungen (84%)
Rang 501 von 526 in Banken & Finanzdienstleistungen
BFSG-Anforderungen für Banken & Finanzdienstleistungen: Welche Pflichten gelten konkret in dieser Branche, welche digitalen Prozesse müssen barrierefrei sein und wie sieht ein realistischer Fahrplan aus?
Zum Branchen-Guide →WCAG 2.2 Kriterien
36 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 20/31 |
| Level AA | 16/24 |
Level A (20/31)
Level AA (16/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
- 2.4.1
- Bieten Sie einen Skip-Link an, damit Nutzer direkt zum Hauptinhalt springen können.
- 1.1.1
- Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
- 2.4.4
- Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
- 1.4.3
- Stellen Sie sicher, dass Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund hat.
- 2.1.1
- Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.