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Steuerberater Michael Schroeder

http://www.steuerschroeder.de (öffnet in neuem Tab)
Banken & FinanzdienstleistungenPotenzielle BarrierenLevel A: 18/31 | Level AA: 12/24

Letzter Scan: 11. Juli 2026

Rang 14721 von 14853Branche:Rang 520 von 526in Banken & Finanzdienstleistungen

Barrierefreiheits-Analyse: Steuerberater Michael Schroeder

Steuerberater Michael Schroeder ist eine in Berlin ansässige Kanzlei, die seit 1996 umfassende Steuerberatungsleistungen anbietet. Das Leistungsportfolio umfasst Steuererklärungen, Finanz- und Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse sowie strategische Steuerberatung und die Vertretung gegenüber dem Finanzamt. Die Kanzlei richtet sich an eine breite Zielgruppe, darunter Unternehmer, Freiberufler, Selbstständige, Vermieter und Privatpersonen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Integration digitaler Prozesse, um Mandanten sowohl vor Ort als auch deutschlandweit effizient zu betreuen.

Die digitalen Angebote der Kanzlei umfassen eine informative Website, die als zentrale Anlaufstelle dient. Über diese Plattform werden digitale Prozesse für die Belegverarbeitung, Auswertungen und den Dokumentenaustausch bereitgestellt. Ergänzend dazu bietet die Kanzlei einen KI-Kanzleibot für schnelle Antworten auf steuerliche und rechtliche Fragen, sowie Steuertipps, Steuerrechner und Checklisten. Diese digitalen Werkzeuge und die Möglichkeit zur Online-Steuerberatung und Coaching-Angeboten erweitern den Zugang zu den Dienstleistungen und sprechen die vielfältigen Nutzergruppen an, die Wert auf digitale Effizienz und Flexibilität legen.

Im Finanzsektor spielt digitale Barrierefreiheit eine wesentliche Rolle, um allen Nutzern den Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen. Dies betrifft insbesondere digitale Angebote wie Websites, Online-Portale und KI-basierte Assistenten, die für die Kommunikation und Interaktion mit den Mandanten genutzt werden. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit Juni 2025 und fordert von Anbietern digitaler Finanzdienstleistungen, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten, um eine gleichberechtigte Nutzung zu gewährleisten.

Die Website von Steuerberater Michael Schroeder wurde im Rahmen des Index Digitale Barrierefreiheit (IfDB) von accessibleAI analysiert. Die Untersuchung ergab einen WCAG-Compliance Score von 0/100. Die Berücksichtigung von Barrierefreiheitsstandards ist für Dienstleister im Finanzbereich relevant, um sicherzustellen, dass alle Mandanten, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, die digitalen Angebote uneingeschränkt nutzen können.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie gut ist Steuerberater Michael Schroeder aufgestellt?
Mit einem accessibleAI Score von 55/100 sind noch Optimierungen empfehlenswert.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

55%Erster Scan

11. Juli 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

28 Punkte unter dem Durchschnitt (83%)

Rang 14721 von 14853

Branchenvergleich

29 Punkte unter dem Banken & Finanzdienstleistungen (84%)

Rang 520 von 526 in Banken & Finanzdienstleistungen

BFSG-Anforderungen für Banken & Finanzdienstleistungen: Welche Pflichten gelten konkret in dieser Branche, welche digitalen Prozesse müssen barrierefrei sein und wie sieht ein realistischer Fahrplan aus?

Zum Branchen-Guide →

WCAG 2.2 Kriterien

30 von 55 Kriterien erfüllt

Level A18/31
Level AA12/24

Level A (18/31)

Level AA (12/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
2.4.4
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
1.3.1
Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
1.4.3
Stellen Sie sicher, dass Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4.5:1 zum Hintergrund hat.
1.4.11
Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.