Stefan v. Ostranitza
https://www.zahnarzt-ostranitza.com (öffnet in neuem Tab)Letzter Scan: 1. Juni 2026
Barrierefreiheits-Analyse: Stefan v. Ostranitza
Die Zahnarztpraxis Stefan v. Ostranitza, im Jahr 1998 in München-Haidhausen gegründet, bietet seit über zwei Jahrzehnten umfassende zahnmedizinische Dienstleistungen an. Von Prophylaxe und Parodontologie bis hin zu ästhetischer Zahnheilkunde und Zahnersatz legt die Praxis Wert auf individuelle Behandlungskonzepte und eine patientenfreundliche Atmosphäre. Mit der fortschreitenden Digitalisierung hat auch die Praxis Stefan v. Ostranitza ihren Weg in die digitale Welt gefunden, insbesondere durch die Möglichkeit der Online-Terminbuchung über die Plattform Doctolib. Diese digitale Schnittstelle stellt einen wichtigen Kontaktpunkt für Patienten dar und unterstreicht die Relevanz digitaler Zugänglichkeit im Gesundheitswesen.
Im Kontext dieser digitalen Entwicklung ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) von Bedeutung. Das BFSG ist seit Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Unternehmen, die digitale Dienste für Verbraucher bereitstellen, diese barrierefrei zu gestalten. Für die Zahnarztpraxis Stefan v. Ostranitza bedeutet dies, dass die digitalen Services, die für Patienten zugänglich sind – wie die Online-Terminbuchung – den Anforderungen des Gesetzes entsprechen müssen, um allen Nutzern eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Dies betrifft insbesondere die Gestaltung der digitalen Schnittstellen, über die Patienten interagieren.
Eine Analyse der Website der Praxis, zahnarzt-ostranitza.com, durch accessibleAI zeigt einen WCAG-Compliance-Score von 0 von 100 Punkten. Dieser Wert weist darauf hin, dass die Website derzeit die internationalen Standards für Web-Content Accessibility Guidelines (WCAG) nicht erfüllt. Im Gesundheitswesen, einer Branche, die sich an eine breite und diverse Bevölkerungsgruppe richtet, ist die digitale Barrierefreiheit ein wesentlicher Aspekt, um sicherzustellen, dass Informationen und Dienstleistungen für alle Patienten zugänglich sind, unabhängig von individuellen Einschränkungen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie gut ist Stefan v. Ostranitza aufgestellt?
- Mit einem accessibleAI Score von 89/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
1. Juni 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
3 Punkte über dem Durchschnitt (86%)
Rang 2667 von 9495
Branchenvergleich
2 Punkte über dem Gesundheit & Medizin (87%)
Rang 627 von 1785 in Gesundheit & Medizin
BFSG-Anforderungen für Gesundheit & Medizin: Welche Pflichten gelten konkret in dieser Branche, welche digitalen Prozesse müssen barrierefrei sein und wie sieht ein realistischer Fahrplan aus?
Zum Branchen-Guide →WCAG 2.2 Kriterien
49 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 29/31 |
| Level AA | 20/24 |
Level A (29/31)
Level AA (20/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
- 1.1.1
- Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
- 2.4.4
- Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
- 2.4.7
- Der Tastaturfokus muss immer sichtbar sein, z.B. durch einen deutlichen Rahmen.
- 1.4.11
- Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.