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Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Kai Haubold

http://www.zahnarztpraxis-drhaubold.de (öffnet in neuem Tab)
Gesundheit & MedizinPotenzielle BarrierenLevel A: 26/31 | Level AA: 24/24

Letzter Scan: 12. Juni 2026

Rang 2117 von 13887Branche:Rang 558 von 3272in Gesundheit & Medizin

Barrierefreiheits-Analyse: Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Kai Haubold

Die Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Kai Haubold in Jockgrim bietet ein breites Spektrum zahnmedizinischer Leistungen, darunter ästhetische Zahnheilkunde, Implantologie, Parodontologie, professionelle Zahnreinigung und Prothetik. Als zentraler digitaler Anlaufpunkt dient die Website der Praxis unter http://www.zahnarztpraxis-drhaubold.de/. Über diese Plattform erhalten Patienten und Interessierte umfassende Informationen zu den angebotenen Behandlungen, den Praxisabläufen und den Kontaktmöglichkeiten. Die Website richtet sich an bestehende Patienten, die sich über aktuelle Angebote informieren möchten, sowie an Neupatienten, die eine geeignete zahnmedizinische Versorgung suchen.

Digitale Angebote im Gesundheitswesen, wie die Website einer Zahnarztpraxis, spielen eine wichtige Rolle bei der Patienteninformation und -kommunikation. Sie ermöglichen es Nutzern, sich unabhängig von Ort und Zeit über Leistungen zu informieren und erste Kontakte aufzunehmen. Für eine Zahnarztpraxis bedeutet dies, dass die digitale Präsenz eine Brücke zu allen potenziellen Patienten schlagen sollte. Dies umfasst auch Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen, die auf barrierefreie Zugänge angewiesen sind, um Informationen zu erhalten oder Termine zu vereinbaren.

Die Bedeutung digitaler Barrierefreiheit für Gesundheitsdienstleister wird durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) unterstrichen, welches seit Juni 2025 in Kraft ist. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, diese barrierefrei zu gestalten. Für die Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Kai Haubold bedeutet dies, dass ihre digitalen Kommunikationswege, insbesondere die Website, so konzipiert sein müssen, dass sie für alle Nutzer zugänglich sind. Dies stellt sicher, dass Informationen über zahnmedizinische Behandlungen und die Praxis selbst für jeden erreichbar sind, unabhängig von etwaigen Einschränkungen.

Im Rahmen der Erfassung durch accessibleAI wurde die Website der Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Kai Haubold hinsichtlich ihrer digitalen Barrierefreiheit bewertet. Der ermittelte Compliance Score liegt bei 0 von 100 Punkten. Dieser Wert gibt einen neutralen Hinweis auf den aktuellen Stand der Umsetzung von Barrierefreiheitsstandards auf der Website.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie gut ist Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Kai Haubold aufgestellt?
Mit einem accessibleAI Score von 91/100 zeigt die Website eine gute Umsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

91%Erster Scan

12. Juni 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

8 Punkte über dem Durchschnitt (83%)

Rang 2117 von 13887

Branchenvergleich

7 Punkte über dem Gesundheit & Medizin (84%)

Rang 558 von 3272 in Gesundheit & Medizin

BFSG-Anforderungen für Gesundheit & Medizin: Welche Pflichten gelten konkret in dieser Branche, welche digitalen Prozesse müssen barrierefrei sein und wie sieht ein realistischer Fahrplan aus?

Zum Branchen-Guide →
Regionaler Vergleich: Wie andere Gesundheit & Medizin-Profile in Baden-Württemberg abschneiden (anonyme Score-Ranges).Zum regionalen Gesundheit & Medizin-Cluster →

WCAG 2.2 Kriterien

50 von 55 Kriterien erfüllt

Level A26/31
Level AA24/24

Level A (26/31)

Level AA (24/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
2.4.4
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
2.4.1
Bieten Sie einen Skip-Link an, damit Nutzer direkt zum Hauptinhalt springen können.