Zahnarztpraxis Zahnspot Dr. Susanne Kluge
https://www.zahnspot.de (öffnet in neuem Tab)Letzter Scan: 31. Mai 2026
Barrierefreiheits-Analyse: Zahnarztpraxis Zahnspot Dr. Susanne Kluge
Die Zahnarztpraxis Zahnspot Dr. Susanne Kluge in Rostock ist eine moderne Einrichtung im Gesundheitswesen, die sich auf den nachhaltigen Erhalt der Zähne ihrer Patienten spezialisiert hat. Als Teil der zahnmedizinischen Branche bietet die Praxis ein breites Spektrum an Leistungen, darunter innovative Ansätze wie KI-gestützte Diagnostik und digitale Zahnabdrücke. Ergänzend zu den direkten Behandlungen stellt die Praxis digitale Dienste wie eine Online-Terminbuchung und Online-Anamnesebögen für Erwachsene und Kinder bereit, um den Patientenservice zu optimieren.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft und zielt darauf ab, die digitale Barrierefreiheit für Verbraucher zu verbessern. Im Gesundheitswesen betrifft dies insbesondere digitale Produkte und Dienstleistungen, die unter die Definition des Gesetzes fallen, wie beispielsweise bestimmte Softwarelösungen, E-Health-Anwendungen oder Informationsportale von Krankenkassen. Für die Zahnarztpraxis Zahnspot Dr. Susanne Kluge, die primär medizinische Dienstleistungen erbringt, ist das BFSG in Bezug auf ihre Kernleistungen als nicht direkt relevant eingestuft, da diese nicht unter die Produktdefinition des Gesetzes fallen. Dennoch ist die Zugänglichkeit digitaler Angebote im Gesundheitsbereich von allgemeiner Bedeutung.
Aspekte der digitalen Barrierefreiheit sind für alle Unternehmen, die digitale Schnittstellen zu ihren Nutzern pflegen, relevant. Dies umfasst insbesondere die Gestaltung von Webseiten, Online-Formularen und Informationsmaterialien. Für eine Zahnarztpraxis können barrierefreie Online-Terminbuchungssysteme, zugängliche Online-Anamnesebögen und klar strukturierte Informationsseiten über Behandlungen und Prophylaxe von Bedeutung sein. Eine intuitive Navigation, verständliche Sprache und die Kompatibilität mit assistiven Technologien tragen dazu bei, dass alle Patienten, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten, Zugang zu den benötigten Informationen und Diensten erhalten.
Die Webseite der Zahnarztpraxis Zahnspot Dr. Susanne Kluge, https://www.zahnspot.de/, wurde im Rahmen des Index Digitale Barrierefreiheit (IfDB) von accessibleAI analysiert. Dabei wurde ein Compliance Score von 0 von 100 Punkten ermittelt. Dieser Wert gibt den aktuellen Stand der technischen WCAG-Konformität an und dient als Ausgangspunkt für mögliche Optimierungen im Bereich der digitalen Zugänglichkeit.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie gut ist Zahnarztpraxis Zahnspot Dr. Susanne Kluge aufgestellt?
- Mit einem accessibleAI Score von 71/100 sind noch Optimierungen empfehlenswert.
- Wie wird der Score berechnet?
- Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Score-Verlauf
31. Mai 2026
Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.
Einordnung
Gesamtvergleich
15 Punkte unter dem Durchschnitt (86%)
Rang 8496 von 8761
Branchenvergleich
16 Punkte unter dem Gesundheit & Medizin (87%)
Rang 1527 von 1568 in Gesundheit & Medizin
BFSG-Anforderungen für Gesundheit & Medizin: Welche Pflichten gelten konkret in dieser Branche, welche digitalen Prozesse müssen barrierefrei sein und wie sieht ein realistischer Fahrplan aus?
Zum Branchen-Guide →WCAG 2.2 Kriterien
39 von 55 Kriterien erfüllt
| Level A | 23/31 |
| Level AA | 16/24 |
Level A (23/31)
Level AA (16/24)
Verbesserungstipps
Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien
- 2.4.1
- Bieten Sie einen Skip-Link an, damit Nutzer direkt zum Hauptinhalt springen können.
- 1.1.1
- Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
- 4.1.2
- Interaktive Elemente brauchen einen programmatisch bestimmbaren Namen und Rolle.
- 2.1.1
- Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, nicht nur per Maus.
- 1.4.11
- Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.