Barrierefreiheit im E-Commerce: Wo Online-Shops an Barrieren scheitern
Viele Menschen in Deutschland leben mit einer Behinderung oder Einschränkung. Für viele von ihnen ist der Einkauf im Internet eine wichtige Alternative zum Laden vor Ort. Zu oft treffen sie dort auf Bestellvorgänge, die sich mit der Tastatur nicht bedienen lassen, auf Produktbilder ohne Alt-Texte und auf Cookie-Banner, die sich nur mit der Maus wegklicken lassen.
In unserem Index für Digitale Barrierefreiheit vergleichen wir automatisiert geprüfte deutsche Websites. Der Online-Handel liegt dort im Mittelfeld, Möbel- und Modehändler knapp unter dem Gesamtschnitt. Zurücklehnen kann sich trotzdem keine Branche: Keine einzige Website im Index erreicht in der automatischen Messung die volle Punktzahl.
Die Zahlen: E-Commerce im Barrierefreiheits-Vergleich
Schlüsselt man die Daten aus unserem Index auf (Stand 2. November 2026, automatisch gemessen, und automatische Prüfungen finden nur einen Teil aller Barrieren), ergibt sich dieses Bild:
- Online-Shops kommen im Schnitt auf 83,6 von 100 Punkten (459 Websites), der Schnitt aller 15.024 bewerteten Websites liegt bei 82,6. Möbelhändler (81,8) und Modehändler (82,2) liegen knapp darunter.
- Bestellvorgänge lassen sich automatisch kaum prüfen. Ob ein Checkout mit der Tastatur funktioniert, zeigt erst ein Test durch Menschen, und gerade dort entscheidet sich, ob jemand kaufen kann.
- Bilder ohne Alt-Text sind laut der Studie WebAIM Million 2026 der zweithäufigste automatisch erkannte Fehler auf Startseiten (53,1 Prozent). In Shops mit vielen Produktbildern wiegt das besonders schwer.
- Auf dem Smartphone stören oft zu kleine Schaltflächen und Formulare, die sich nicht vergrößern lassen.
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 und betrifft Online-Shops direkt. Es erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG). Gemeint sind Angebote über Websites und Apps, die auf den Abschluss eines Vertrags mit Verbrauchern zielen (§ 2 Nr. 26 BFSG). Wer eine solche Dienstleistung anbietet, muss die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen (§ 14 BFSG). Ein Online-Shop für Verbraucher ist genau so eine Dienstleistung.
Warum ausgerechnet E-Commerce?
Es gibt Gründe, warum Barrierefreiheit in Online-Shops schwieriger ist als auf einer einfachen Firmenwebsite.
Die Komplexität ist höher
Eine Firmenwebsite hat vielleicht 20 Seitenvorlagen. Ein Online-Shop hat Produktlisten, Filter, Warenkorb, einen Bestellvorgang mit mehreren Schritten, Kundenkonto, Wunschlisten, Bezahlung und Retouren. Jedes dieser Elemente muss für sich barrierefrei sein.
Ein einziger Schritt im Bestellvorgang, der sich nicht mit der Tastatur bedienen lässt, bedeutet: Der blinde Kunde kann nicht bezahlen. Die Kundin mit eingeschränkter Beweglichkeit kann nicht bestellen. Der Umsatz ist weg, oft ohne dass es jemand bemerkt: keine Beschwerde, keine Auffälligkeit in der Statistik. Der Kunde geht einfach zum Wettbewerber, dessen Shop funktioniert.
Shop-Systeme vernachlässigen Barrierefreiheit oft
Viele Shop-Systeme und Vorlagen (Themes) liefern von Haus aus keinen durchgehend barrierefreien Code. Typische Probleme in Standard-Vorlagen: zu schwache Kontraste, Eingabefelder im Bestellvorgang ohne verknüpfte Beschriftung, Produktfilter, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen.
Das liegt selten an einem einzelnen Fehler, sondern an Prioritäten: Lange standen Gestaltung und Verkaufszahlen im Vordergrund, Barrierefreiheit kam oft erst danach. Das ändert sich langsam, auch mit Blick auf WCAG 2.2. Viele bestehende Shops laufen aber noch mit älteren Vorlagen.
Nicht jede Agentur hat Barrierefreiheit im Angebot
Viele E-Commerce-Agenturen beherrschen responsives Design, Suchmaschinenoptimierung und die Optimierung von Kaufabschlüssen. Barrierefreiheit gehört nicht überall zum Leistungsumfang, und manche verweisen auf ein Overlay-Plugin, das die Ursachen im Code nicht behebt.
Die Verantwortung liegt am Ende beim Shop-Betreiber. Der weiß aber oft nicht, ob seine Website die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Die 5 häufigsten Barrierefreiheits-Fehler in Online-Shops
Diese Fehlerbilder begegnen uns in Online-Shops immer wieder:
1. Bestellvorgang nicht per Tastatur bedienbar
Ein besonders folgenreicher Fehler. Wenn der Checkout nur per Maus funktioniert, verlieren Sie Kundinnen und Kunden, die keine Maus nutzen können. Tastaturbedienung brauchen auch Menschen, die mit Sprachsteuerung oder mit Schaltern (Eingabegeräten mit nur einer oder wenigen Tasten) arbeiten.
2. Produktbilder ohne Alt-Texte
Ein blinder Nutzer geht durch Ihren Shop und hört: „Bild. Bild. Bild.“ Oder schlimmer: „DSC_8745_final_v3.jpg. IMG_2093_web.jpg.“ Er weiß nicht, was er kauft. Er kauft nicht.
3. Filter und Sortierung nicht bedienbar
Preisfilter per Ziehen mit der Maus. Größenauswahl, die nur beim Überfahren mit der Maus erscheint. Farbfilter ohne Textbeschriftung. Für Menschen mit Screenreader oder Tastatur sind diese Elemente oft nicht erreichbar oder nicht verständlich.
4. Fehlermeldungen im Formular
„Ungültige Eingabe.“ Wo? Was ist falsch? Wie korrigiere ich es? Fehlermeldungen müssen klar dem betroffenen Feld zugeordnet sein, in Text (nicht nur in Farbe) und mit konkretem Hinweis zur Korrektur.
5. Cookie-Banner blockiert die Seite
Das Cookie-Banner erscheint, überlagert den gesamten Inhalt und lässt sich per Tastatur nicht bedienen. Der Nutzer sitzt fest. Er kann weder zustimmen noch ablehnen noch die eigentliche Seite erreichen.
Was Online-Shop-Betreiber jetzt tun sollten
Ein möglicher Fahrplan:
Sofort (diese Woche): Ausgangslage prüfen: Geben Sie Ihre wichtigsten Seiten in unseren kostenlosen Quicktest ein. So sehen Sie, wo automatisch erkennbare Fehler liegen. Übergangshilfe prüfen: accessibleAI AutoProtect kann einzelne Probleme wie schwache Kontraste oder fehlende Beschriftungen im Browser abmildern. Das ist eine Ergänzung, kein Ersatz: Die Korrektur im Quellcode und Tests mit Menschen, die Hilfsmittel nutzen, bleiben nötig.
Kurzfristig (nächste 4 Wochen): Bestellvorgang aufräumen: Geben Sie Ihrer Agentur unsere Reports als Arbeitsgrundlage. Für mehrere Shop-Vorlagen gibt es Pakete, etwa mit 10 Reports. Ihre Entwickler bekommen damit konkrete Hinweise zu den automatisch gefundenen Fehlern im Code und Vorschläge zur Behebung. Den Bestellvorgang sollten Sie zusätzlich selbst mit Tastatur und Screenreader durchspielen. Alt-Texte nachziehen: Kümmern Sie sich um die Bildbeschreibungen Ihrer wichtigsten Produkte im CMS. Arbeiten Sie außerdem unsere BFSG-Checkliste durch.
Mittelfristig (nächste 3 Monate): Redaktion schulen: Barrierefreie Produktbeschreibungen müssen Standard werden. Regelmäßig prüfen lassen: Jede neue Version Ihres Shops kann neue Fehler bringen. Lassen Sie Ihre Seite fortlaufend prüfen, damit neue Fehler früh auffallen und Sie nicht wieder bei null anfangen.
Langfristig: WCAG 2.2 Level AA als verbindlichen Maßstab in alle Shop-Projekte aufnehmen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zur Barrierefreiheit Ihres Angebots bereitstellen (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG mit Anlage 3). Regelmäßig nachprüfen, zum Beispiel einmal im Quartal.
Der unterschätzte Wettbewerbsvorteil
Weil viele Online-Shops noch Barrieren haben, kann Barrierefreiheit im E-Commerce ein Vorteil gegenüber Wettbewerbern sein, den viele noch nicht nutzen.
Gut 7,8 Millionen Menschen in Deutschland sind laut Statistischem Bundesamt schwerbehindert (Stand Ende 2025). Hinzu kommen viele ältere Menschen mit Seh- oder Bewegungseinschränkungen und vorübergehende Einschränkungen, etwa ein Arm im Gips, ein gesprungenes Display oder grelle Sonne auf dem Smartphone.
Wer seinen Shop barrierefrei macht, kann diese Menschen als Kundinnen und Kunden erreichen. Das ist auch eine Frage des Umsatzes. Klare Struktur, gut lesbare Texte und Formulare, die sich ohne Maus bedienen lassen, helfen allen Nutzern. Mehr dazu in unserem Artikel über den wirtschaftlichen Nutzen von Barrierefreiheit.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG auch für kleine Online-Shops?
Das hängt von der Größe ab. Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 auch für Online-Shops, die sich an Verbraucher richten. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen (§ 3 Abs. 3 BFSG). Das sind Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro (§ 2 Nr. 17 BFSG). Wer darüber liegt, muss die Anforderungen erfüllen, auch als kleiner Shop. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht.
Welches Shop-System ist am besten für Barrierefreiheit?
Ein Shop-System allein macht einen Shop nicht barrierefrei. Vorlagen, Erweiterungen und Inhalte entscheiden mit, und die Verantwortung für barrierefreie Vorlagen und Inhalte liegt beim Betreiber. Entscheidend ist nicht das System, sondern die Umsetzung.
Können Overlay-Widgets meinen Shop barrierefrei machen?
Nein. Overlay-Widgets legen JavaScript über bestehenden Code, reparieren aber nicht die technischen Grundlagen. Gerade im Bestellvorgang, wo Formulare, Zahlung und Adresseingaben zusammenkommen, stoßen Overlays an ihre Grenzen. Das gilt auch für unser eigenes accessibleAI AutoProtect: Es kann manche Probleme abmildern, ist aber eine Ergänzung, kein Ersatz für die Behebung im Code. Mehr dazu in unserem Artikel Worauf Sie bei Barrierefreiheits-Tools achten sollten.
Was kostet es, einen Online-Shop barrierefrei zu machen?
Das hängt stark von Umfang, Shop-System und Ausgangslage ab. Die Details haben wir in unserer Kostenaufstellung aufgeschlüsselt. Zum Vergleich: Bußgelder reichen bis 100.000 Euro, wenn eine Dienstleistung entgegen § 14 Abs. 1 BFSG angeboten oder erbracht wird, in den übrigen Fällen bis 10.000 Euro (§ 37 BFSG).
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an einen spezialisierten Rechtsanwalt.

