Website-Navigation
Menüs, Links und Seitenstruktur müssen per Tastatur navigierbar und mit Screenreadern nutzbar sein.
Erfahren Sie, welche Anforderungen das BFSG an digitale Angebote im Bereich Bildung & Forschung stellt und wie Sie compliant werden.
Stark betroffen — Unternehmen dieser Branche mit digitalen Diensten für Endverbraucher sind vom BFSG erfasst.
Diese digitalen Prozesse müssen barrierefrei gestaltet werden:
Menüs, Links und Seitenstruktur müssen per Tastatur navigierbar und mit Screenreadern nutzbar sein.
Kontaktformulare und interaktive Elemente müssen korrekt beschriftet sein und Fehlermeldungen verständlich kommunizieren.
Bilder benötigen Alt-Texte, Videos Untertitel. Texte müssen ausreichend kontrastreich sein.
Unsere Analyse von Websites im Bereich Bildung & Forschung zeigt typische Barrierefreiheits-Mängel. Hier die häufigsten WCAG-Verstöße.
Noch keine ausreichenden Daten für diese Branche vorhanden. Sobald genügend Websites analysiert wurden, erscheinen hier die häufigsten Probleme.
Seit dem 28. Juni 2025 ist das BFSG in Kraft. Für Unternehmen im Bereich Bildung & Forschung bedeutet eine nicht-barrierefreie Website konkrete rechtliche und finanzielle Risiken.
Bis zu 100.000 € pro Verstoß
Typischer Branchenumsatz: Branchenabhängig
Verbraucherschutzverbände und spezialisierte Kanzleien prüfen aktiv die BFSG-Konformität von Websites. Abmahnungen sind seit Inkrafttreten des Gesetzes möglich.
Erhöht — Unternehmen mit umfangreichen digitalen Angeboten sind verstärkt im Visier von Verbraucherschützern.
In drei Schritten zur barrierefreien Website: Erst den Status Quo verstehen, dann Probleme identifizieren, dann systematisch beheben.
Wo steht Ihre Website? Ein Quick-Test gibt Ihnen in wenigen Minuten eine erste WCAG-Analyse mit konkretem Score und Handlungsempfehlungen.
Welche Barrieren existieren? Verstehen Sie die konkreten WCAG-Kriterien, die für Ihre Branche relevant sind, und priorisieren Sie nach Schwere und Auswirkung.
Systematisch beheben: Arbeiten Sie die identifizierten Probleme priorisiert ab. Mit accessibleAI erhalten Sie laufendes Monitoring und automatische Prüfungen.
Sobald genügend Unternehmen dieser Branche im Index erfasst sind, erscheint hier ein detaillierter Benchmark mit Durchschnittswerten und Top-10-Ranking.
Zum Index für Digitale Barrierefreiheit →Ja, wenn Ihr Unternehmen digitale Dienste für Endverbraucher anbietet und die Schwellenwerte überschreitet (mehr als 10 Mitarbeiter ODER über 2 Mio. € Jahresumsatz). Das BFSG ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft.
Es drohen Bußgelder bis zu 100.000 € pro Verstoß, Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände und potenzielle Vertriebsverbote für nicht-konforme digitale Dienste.
Mit unserem kostenlosen Quick-Test erhalten Sie in wenigen Minuten eine WCAG-Analyse Ihrer Website mit konkreten Handlungsempfehlungen.