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Dr. E. Klör

http://www.arztpraxis-ffm.de (öffnet in neuem Tab)
Gesundheit & MedizinPotenzielle BarrierenLevel A: 18/31 | Level AA: 18/24

Letzter Scan: 2. Juni 2026

Rang 10152 von 10260Branche:Rang 2017 von 2039in Gesundheit & Medizin

Barrierefreiheits-Analyse: Dr. E. Klör

Die Gemeinschaftspraxis Dr. E. Klör in Frankfurt-Eschersheim bietet umfassende internistisch-allgemeinmedizinische Leistungen an, mit einem anerkannten Schwerpunkt auf Diabetologie. Als hausärztliche und fachärztliche Anlaufstelle richtet sich das Angebot an Patienten, die medizinische Versorgung in den Bereichen Innere Medizin, Allgemeinmedizin und spezialisierte Diabetologie benötigen. Das zentrale digitale Angebot der Praxis ist ihre Website unter www.arztpraxis-ffm.de. Diese dient als primäre Informationsquelle für Patienten, die sich über das Leistungsspektrum, das Praxisteam, die Sprechzeiten informieren oder Termine vereinbaren möchten. Die Website spricht somit alle bestehenden und potenziellen Patienten der Praxis an, die digitale Kanäle zur Organisation ihrer medizinischen Versorgung nutzen.

Im Gesundheitswesen spielt digitale Barrierefreiheit eine wesentliche Rolle, um allen Menschen den Zugang zu wichtigen Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen. Für eine Arztpraxis wie Dr. E. Klör bedeutet dies, dass Patienten unabhängig von individuellen Einschränkungen in der Lage sein sollten, die Website zu nutzen. Dies umfasst beispielsweise die Möglichkeit, Informationen zu Behandlungen oder Medikamenten abzurufen, Kontakt aufzunehmen oder Termine zu buchen. Ein barrierefreies digitales Angebot stellt sicher, dass auch Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen die notwendigen Informationen erhalten und die angebotenen Funktionen nutzen können.

Die Überprüfung der Website von Dr. E. Klör im Rahmen des Index Digitale Barrierefreiheit von accessibleAI ergab einen Compliance Score von 0 von 100 Punkten. Dieser Wert zeigt an, dass die Website derzeit keine der gängigen Standards für digitale Barrierefreiheit erfüllt. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit Juni 2025 für eine Reihe digitaler Produkte und Dienstleistungen. Für medizinische Dienstleister wie Arztpraxen ist die direkte Relevanz des BFSG primär dann gegeben, wenn sie digitale Produkte oder vorverpackte Lebensmittel anbieten. Unabhängig davon ist die Zugänglichkeit digitaler Angebote im Gesundheitsbereich ein wichtiger Aspekt der Patientenfürsorge.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie gut ist Dr. E. Klör aufgestellt?
Mit einem accessibleAI Score von 65/100 sind noch Optimierungen empfehlenswert.
Wie wird der Score berechnet?
Der Wert basiert auf automatisierten Tests nach den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2), dem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.

Score-Verlauf

65%Erster Scan

2. Juni 2026

Der Score-Verlauf wird ab dem zweiten Scan als Diagramm angezeigt.

Einordnung

Gesamtvergleich

20 Punkte unter dem Durchschnitt (85%)

Rang 10152 von 10260

Branchenvergleich

22 Punkte unter dem Gesundheit & Medizin (87%)

Rang 2017 von 2039 in Gesundheit & Medizin

Gesundheit & Medizin in Frankfurt am Main: durchschnittlicher Score 89 über 33 gelistete Profile.

BFSG-Anforderungen für Gesundheit & Medizin: Welche Pflichten gelten konkret in dieser Branche, welche digitalen Prozesse müssen barrierefrei sein und wie sieht ein realistischer Fahrplan aus?

Zum Branchen-Guide →
Regionaler Vergleich: Wie andere Gesundheit & Medizin-Profile in Hessen abschneiden (anonyme Score-Ranges).Zum regionalen Gesundheit & Medizin-Cluster →

WCAG 2.2 Kriterien

36 von 55 Kriterien erfüllt

Level A18/31
Level AA18/24

Level A (18/31)

Level AA (18/24)

Verbesserungstipps

Empfehlungen basierend auf den nicht-erfüllten Kriterien

1.1.1
Fügen Sie allen Bildern beschreibende Alt-Texte hinzu, die den Bildinhalt vermitteln.
2.4.4
Linktexte müssen auch ohne Kontext verständlich sein. Vermeiden Sie "hier klicken".
1.3.1
Verwenden Sie semantisches HTML (Überschriften, Listen, Tabellen) statt rein visueller Formatierung.
2.4.7
Der Tastaturfokus muss immer sichtbar sein, z.B. durch einen deutlichen Rahmen.
1.4.11
Interaktive Elemente und Grafiken benötigen ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1.